DEKASTRUKTURCHANCE2PLUSFONDS
02.09.2003
Deka Struktur Chance 2 Plus Fonds (WKN 933745): Kreisparkasse wegen fehlerhafter Anlageberatung zu Schadenersatz in Höhe von € 55.015,00 verurteilt.
Wegen fehlerhafter Anlageberatung wurde die Kreisparkasse Diepholz zu einer Schadensersatzzahlung von € 55.015,00 verurteilt. Gegenstand der Schadenersatzklage war eine Falschberatung eines an einer sicheren Geldanlage interessierten Bankkunden. Das Landgericht Verden/Aller stellte in seinem rechtskräftigen Urteil fest, dass die beklagte Bank ihre sich aus dem Beratungsvertrag ergebenden Pflichten in zweifacher Weise verletzt hat. Die Empfehlung des Deka Struktur Chance 2 Plus Fonds (WKN 933745) entsprach zum Einen nicht dem Anlageziel eines konservativ orientierten Anlegers. Zum Anderen hatte es die Sparkasse versäumt, den Kläger auf das bei einer solchen Anlage bestehende Totalverlustrisiko hinzuweisen... weiter