Breaking news: Wirecard und EY – OLG München hält Schadenersatzansprüche gegen Wirtschaftsprüfer für möglich

München, 10.12.2021. Im Wirecard-Skandal haben sich die Chancen für Anleger auf Schadenersatz deutlich verbessert. Dies ergibt sich aus einer Verfügung vom 09.Dezember 2021, die das OLG München in einem von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte geführten Verfahren erlassen hat.

Das Oberlandesgericht kritisierte die Entscheidung des Landgerichts München I mit deutlichen Worten und rügte, dass das Landgericht viel vertiefter die behaupteten Verfehlungen von EY hätte untersuchen müssen.

Zudem habe das Landgericht die Frage der Kausalität viel zu oberflächlich geprüft. Dem einzelnen Anleger könne eine eventuell positive Anlagestimmung zugutekommen. Weiter müsse berücksichtigt werden, dass ein Anleger eine Aktie bei drohendem Insolvenzverfahren erfahrungsgemäß nicht erwirbt.

„Die Einschätzung des OLG München zeigt, dass Wirecard-Anleger nach wie vor Möglichkeiten haben, Schadenersatz durchzusetzen“, so Rechtsanwältin Breu.

Eine ausführliche Stellungnahme zu dem sehr erfreulichen mehrseitigen Hinweis des OLG München erfolgt in Kürze.

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