Normandie Kapital – Möglichkeiten der Anleger bei Betrug mit Festgeldanlagen

Berlin / München, 20.03.2025. Die Normandie Kapital wirbt auf ihrer Homepage mit sicheren und renditestarken Festgeldanlagen. Dahinter steckt voraussichtlich Betrug. Ein Indiz dafür ist, dass die Finanzaufsicht BaFin vor den Betreibern der Webseite normandie-kapital.com am 05.03.2025 gewarnt hat. Demnach bieten diese Festgeldverträge und Finanz- und Wertpapierdienstleistungen ohne die erforderliche Erlaubnis der BaFin an. „Für die Anleger ist das ein Warnzeichen. Sie sollten aufmerksam sein und Maßnahmen einleiten, um ihr Geld zu schützen“, sagt Rechtsanwalt Matthias Ruigrok van de Werve, CLLB Rechtsanwälte.

Grundsätzlich ist es in Deutschland verboten, Finanz- oder Wertpapierleistungen ohne die Erlaubnis der BaFin anzubieten. Doch das Internet wimmelt inzwischen von unseriösen Anbietern von Festgeldanlagen. Normandie-kapital.com ist eine weitere Plattform auf dieser Liste.

Wie üblich, stellt sich auch Normandie Kapital mit vermeintlichem Sitz in Basel als seriöser Anbieter von Festgeldanlagen dar. Versprechen auf der Homepage wie Nachhaltigkeit, Transparenz und maßgeschneiderte Finanzstrategien sollen den Kunden das Bild eines verlässlichen Partners vermitteln, bei denen ihr Geld in besten Händen ist.

„Dieses Vorgehen ist typisch bei betrügerischen Festgeldanlagen. Die Anleger werden in Sicherheit gewogen, das böse Erwachen folgt, wenn das Geld angelegt ist und die Kunden keinen Zugriff mehr darauf haben“, so Rechtsanwalt Ruigrok van de Werve. Dann stellt sich meist heraus, dass das Geld der Anleger verschwunden ist. Bei Nachfragen wird der Kontakt häufig einfach abgebrochen und die Kunden stehen im Regen.

Dabei lief die Kontaktaufnahme noch ganz anders ab und alles deutete auf einen seriösen Finanzdienstleister hin, der das Geld seiner Kunden sicher anlegt. Auf der Homepage wird damit geworben, dass die über 60 Banken, mit denen Normandie Kapital angeblich zusammenarbeitet, zu den sichersten Finanzinstituten zählen und alle von der Finanzaufsicht BaFin geprüft sind. Zudem seien Einlagen  bis 100.000 Euro durch die Einlagensicherung geschützt. Interessanterweise bietet die Normandie Kapital ihre Finanzdienstleistungen ohne die notwendige Erlaubnis der BaFin an.

Das ist nicht der einzige Punkt, der misstrauisch machen kann. Unrealistische Renditeversprechen, Druck auf die Anleger, schnell zu investieren oder fehlende Registrierungen bei den Regulierungsbehörden sind weitere Warnzeichen.

Auf der anderen Seite treten betrügerische Anbieter seriös auf, um Zweifel ihrer Opfer zu zerstreuen. Sie verwenden z.B. täuschend echt wirkende Unterlagen mit Post ID-Code und wenn sie das Vertrauen erst gewonnen haben, eröffnen sie Konten im Namen ihrer Kunden, auf die die Opfer nach Verifizierung durch Post-ID das Geld überweisen sollen. Zugriff auf das Konto haben aber nur die Betrüger und die Anleger kommen nicht mehr an ihr Geld.

„Opfer solcher betrügerischer Angebote müssen auf dem Schaden aber nicht sitzenbleiben. Auch die Bank kann in der Haftung stehen“, so Rechtsanwalt Ruigrok van de Werve. Denn Banken dürfen Zahlungsaufträge nur ausführen, wenn sie vom Kontoinhaber autorisiert sind. Bei unautorisierten Zahlungen muss die Bank gemäß § 675 u S. 2 BGB für den Schaden aufkommen. Zudem hätte der Verbraucher die Zugangsdaten für sein Konto erhalten müssen.

Mehr Informationen zu den Möglichkeiten der Anleger bei Betrug mit Festgeldanlagen unter https://www.cllb.de/bank-und-kapitalmarktrecht/festgeldanlagen-betrug-zinsbund-de/

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