Immobilienfond Tegel Center KG

- 1) Durch den Verkauf der Fondsimmobilie „Tegel-Center“ konnte das zur Finanzierung des Immobilienprojektes aufgenommene Darlehen bei der Landesbank Hessen-Thüringen (Helaba) angeblich nicht vollständig getilgt werden
- 2) Anleger des Immobilienfonds wurden daher bereits in der Vergangenheit zur Rückzahlung von Teilen der erhaltenen Ausschüttungen aufgefordert
- 3) Fondsverwaltung stützt sich auf eine angeblich „eindeutige Rechtslage“ bzgl. der geforderten Rückzahlungen
- 4) Rechtslage ist nach Ansicht von CLLB aber keineswegs eindeutig – Anleger sollten sich beraten lassen
- 5) CLLB vertritt zahlreiche Anleger, die nun auf Rückzahlung der erhaltenen Ausschüttungen verklagt werden
CLLB Rechtsanwälte vertreten Anleger des Berliner Immobilienfonds Tegel-Center KG
Nachdem die Anleger des geschlossenen Immobilienfonds Tegel-Center KG bereits Ende April 2016 durch die Fondsverwaltung zur Rückzahlung von bereits erhaltenen Ausschüttungen aufgefordert wurden, traten immer weitere Fragen zu einer möglichen „Schieflage“ des Fonds auf.
Seit eben diesem Zeitpunkt beschäftigen sich auch unsere Rechtsanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht mit dem Fall „Tegel-Center KG“.
Hintergrund der Rückzahlungsforderungen
Hintergrund der Rückzahlungsforderungen war der von der Fondsverwaltung verhandelte Verkauf der Fondsimmobilie, der aber angeblich nicht zu einer vollständigen Tilgung des Darlehens des Fonds bei der Helaba über ca. € 41 Mio. geführt hatte. Obwohl angeblich eine Einigung mit der Helaba erzielt worden war, wurden die Anleger weiter – unter Androhung einer Klage – dazu aufgefordert, die erhaltenen Ausschüttungen freiwillig zurückzuzahlen.
In dem Ende April 2016 versandten Schreiben der Fondsverwaltung wurde behauptet, dass die Rechtslage eindeutig sei. Das mag sich aus der Interessenslage der Fondsverantwortlichen bzw. der Helaba heraus auch sinnig anhören, da man so sicherlich bereits einige Anleger zur Rückzahlung bewegen konnte.
CLLB Rechtsanwälte beurteilte dies aber anders und hatte schon damals Anlegern empfohlen, der Aufforderung nicht ohne vorherige detaillierte Prüfung einer auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei nachzugeben.
Die Rechtslage im Immobilienfond Fall Tegel-Center KG ist – anders als behauptet – keineswegs eindeutig
Wir von CLLB Rechtsanwälte beurteilen das Szenario jedoch so, dass Anleger solche Rückforderungsansprüche auf keinen Fall einfach so hinnehmen, sondern immer einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht hinzuziehen sollten.
„Gerade das angekündigte Vorgehen über eine Verwertungsgesellschaft erscheint mir problematisch.
“ meint unser Rechtsanwalt Franz Braun, Partner bei CLLB. Der Experte für Kapitalmarkt rät den Anlegern, sich vor einer freiwilligen Zahlung die genaue Höhe und den Rechtsgrund der Forderung im Detail nachvollziehbar erklären zu lassen. „Es ist keineswegs so, dass Ausschüttungen per se auf erstes Anfordern zurückzuzahlen sind. Hier kommt es darauf an, wer sie fordert und, aus welchem Grund.“
Anleger werden nun auf Rückzahlung der Ausschüttungen verklagt
Mittlerweile wurden drastischere Schritte eingeleitet. So werden die Anleger nun von einer Verwertungsgesellschaft (AJCS Vermögensverwaltungs UG) auf Rückzahlung der Ausschüttungen verklagt. Zahlreiche Anleger haben sich bereits an uns gewandt und uns Klagen der Rechtsanwälte SK Schwarz vorgelegt, die von unseren Mandanten die Rückzahlung der bereits erhaltenen Ausschüttungen fordern.
CLLB Rechtsanwälte unterstützt die Anleger nun bei der Klageabwehr. Denn nach Ansicht von CLLB Rechtsanwälte bestehen für Anleger durchaus Ansatzpunkte sich gegen die Klage zu wehren. Schon die Tatsache, dass die Klage nicht von der HELABA selbst, sondern einer Verwertungsgesellschaft erhoben wird, ist nach Ansicht von CLLB Rechtsanwälte problematisch. Ferner stellt sich die Fragen, ob die Ansprüche nicht bereits verjährt oder verwirkt sind. Mehr dazu lesen Sie in unserem Newsartikel.
Wir vertreten auch Sie
Bei der Durchsetzung Ihrer Rechte ist CLLB Rechtsanwälte ein zuverlässiger Partner an Ihrer Seite, der auf mehr als 10 Jahre Erfahrung in der Vertretung von Mandanten im Kapitalanlagerecht verweisen kann. Mit Kanzleien in München, Berlin und Hamburg ist CLLB Rechtsanwälte deutschlandweit gut aufgestellt und deckt den gesamten deutschsprachigen Raum ab. Auch Anleger aus den Nachbarländern Österreich und der Schweiz sind bei CLLB Rechtsanwälte in guten Händen und werden kompetent vertreten.