Nach Auffassung des Gerichts, können Anleger der EECH Windkraft Italien GmbH & Co.- KG die sofortige Rückzahlung ihrer Inhaberschuldverschreibungen verlangen. Betroffen ist die „Anleihe Italien“.
Das nun verkündete Urteil hat die Rechtsauffassung der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte vollumfänglich bestätigt, wonach auch die Anleihengläubiger der EECH KG ihre Anleihen vorzeitig kündigen können.
Durch den seitens des Finanzamts Hamburg gestellten Insolvenzantrag über das Vermögen der EECH Windkraft Italien KG wird die Vollstreckung aus dem Urteil derzeit noch nicht beeinträchtigt, erklärt Rechtsanwalt István Cocron, von der Kanzlei CLLB-Rechtsanwälte, der das für seinen Mandanten Urteil erstritten hat. Eine etwaige Unterbrechung der Vollstreckung tritt frühestens mit der Bestellung eines Insolvenzverwalters ein. Bislang wird jedoch seitens des zuständigen Amtsgerichts Hamburg noch geprüft, ob die Voraussetzungen für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen der EECH KG auch tatsächlich vorliegen. Nach Darstellung der EECH KG versucht diese, die Insolvenz durch entsprechende Zahlungen an das Finanzamt abzuwenden. Ob dies gelingt, bleibt abzuwarten.
Für Freitag, den 18.04.2008 sind weitere Verhandlungen in Sachen „Windkraft Italien“ angekündigt.