München, 29.05.2009. Mehr als acht Monate nach der Insolvenz des US-amerikanischen Bankhauses Lehman Brothers kommt erneut Bewegung in den Fall.
Wie gestern bekannt wurde ist nunmehr auch die Citibank bereit, einzelne Lehman-Anleger zu entschädigen.
Wie von verschiedenen Verbraucherverbänden mitgeteilt wurde, bedient sich die Citibank für diese Entschädigung eines sogenannten Punktesystems, anhand dessen die einzelnen Lehman-Anleger erkennen können, ob und in welcher Höhe sie eine Schadenskompensation zu erwarten haben.
Auch andere Banken und Sparkassen zeigen sich in einigen Fällen durchaus vergleichsbereit. „Wir konnten bereits in den vergangenen Monaten für einige unserer Mandanten außergerichtliche Vergleiche mit verschiedenen Banken und Sparkassen aushandeln“ führt Rechtsanwalt Steffen Liebl von der auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei CLLB Rechtsanwälte mit Standorten in München und Berlin aus.
Allerdings soll auch nicht verschwiegen werden, dass in einigen anderen Fällen lediglich scheinbar standardisierte Ablehnungsschreiben von einzelnen Banken versandt wurden.
„Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte hat zwischenzeitlich bei diversen Gerichten Klage gegen die beratenden Banken eingereicht“ führt Rechtsanwalt Steffen Liebl weiter aus. Andere Klagen seien in Vorbereitung.
Da Ansatzpunkt für den geltend zu machenden Schadensersatzanspruch immer die individuelle Beratung ist, verbietet sich eine generalisierende Betrachtungsweise der sogenannten „Lehman-Fälle“. Lehman-Geschädigte, die sich falsch beraten fühlen, sollten in jedem Fall eine spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei aufsuchen, um das Bestehen von Ansprüchen prüfen zu lassen.