Binäre Optionen und CFDs – BaFin warnt vor Abzocke

München, 5.12.2018. In einer gemeinsamen Warnmeldung vom 4. Dezember 2018 weisen die Finanzdienstleistungsaufsicht BaFin, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter private Anleger auf die Gefahren aus dem Online-Handel mit bestimmten spekulativen Finanzinstrumenten wie CFDs und binären Optionen auf Rohstoffe, Aktien, Indizes sowie Währungen und Kryptowährungen hin. Den Anbietern fehle häufig die notwendige Lizenz und mit hohen Gewinnaussichten solle versucht werden, die Anleger um ihr Geld zu bringen.

Binäre Optionen oder Contracts for Difference – kurz CFDs – gelten als spekulative und riskante Finanzprodukte. Den Anlegern kann dabei der Totalverlust ihres investierten Geldes drohen. Die Finanzprodukte sind komplex und für die Anleger wenig transparent. Die Vermarktung, der Vertrieb und der Verkauf von binären Optionen an Privatkunden ist deshalb in der EU ganz verboten und der Handel mit CFDs zumindest stark eingeschränkt.

Diese Verbote halten dubiose Online-Händler aber nicht davon ab, private Anleger immer wieder mit vermeintlich hohen Gewinnaussichten zu ködern. Die BaFin hat wiederholt vor solchen unseriösen Anbietern im Internet gewarnt. Nun hat sie gemeinsam mit dem Bundeskriminalamt und den Landeskriminalämtern eine Warnmeldung veröffentlicht und appelliert eindringlich an die Verbraucher, bei solchen Angeboten äußerst vorsichtig zu sein.

Dubiose Anbieter würden über Handelsplattformen im Internet den Kunden hohe Gewinne bei einfacher Handhabung in Aussicht stellen. Genauere Erläuterungen zur Funktionsweise oder Risiken von binären Optionen oder CFDs blieben die Händler aber schuldig. Stattdessen werde häufig unmittelbar nach der Registrierung Kontakt zu den Kunden aufgenommen und mittels einer Betrugs-Software Kontobewegungen und vermeintliche Gewinne angezeigt, um den Anleger zu motivieren, noch mehr Geld zu investieren. Das böse Erwachen kommt meist, wenn der Anleger sich sein Guthaben auszahlen lassen will. Das ist dann nicht möglich, der Kontakt reißt ab, die Händler sind für den Kunden nicht mehr erreichbar und das Geld ist weg. In diesen Fällen geht es den Händlern nur darum, die Anleger abzuzocken. Ihr Geld werde nie in die Kapitalanlagen investiert, warnen die Behörden.

„Private Anleger müssen sich grundsätzlich darüber im Klaren sein, dass binäre Optionen oder CFDs komplexe und wenig transparente Finanzprodukte sind und daher ein hohes Verlustrisiko bis hin zum Totalverlust bergen“, erklärt Rechtsanwalt István Cocron, CLLB Rechtsanwälte. Aufgrund dieser hohen Risiken für private Anleger hat die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde ESMA die Vermarktung, den Vertrieb und den Verkauf binärer Optionen an Kleinanleger innerhalb der EU verboten. Dieses Verbot läuft zwar im Januar 2019 aus, die BaFin plant aber das Verbot innerhalb Deutschlands aufrechtzuerhalten. Der Handel mit CFDs wurde innerhalb der EU zumindest stark eingeschränkt, um das Risiko von Privatkunden zu reduzieren.

Dennoch gibt es immer wieder Online-Händler, die versuchen, diese Verbote zu umgehen. Geschädigte Anleger können ihre rechtlichen Möglichkeiten nutzen.

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