München, Berlin 08.08.2017 – Die Aufsicht für Finanzdienstleistungen sieht im Handel mit Cryptocurrencies ein erlaubnispflichtiges Finanzgeschäft und untersagt die weiter Tätigkeit für deutsche Kunden.
Von der höchsten deutschen Finanzaufsicht, der BaFin, wurde nunmehr entschieden: Wer in Deutschland mit Kryptowährungen (Cryptocurrencies) handelt, braucht dafür eine aufsichtsrechtliche Erlaubnis.
Dies musste das Unternehmen mit dem Namen Trade Capital Ltd. aus dem spanischen Alicante nun schmerzhaft erfahren, nachdem die BaFin bei dem Unternehmen, das mit Kryptowährungen handelte, das Betreiben eines unerlaubten Bankgeschäfts feststellte und mangels Vorliegen einer entsprechenden Genehmigung die sofortige Abwicklung anordnete.
Dem Unternehmen wurde von Seiten der BaFin untersagt, die Geschäfte mit Bitcoins & Co. weiter zu betreiben.
Bei der Firma Cryp. Trade Capital handelt es sich um eine Handelsplattform die auf der Domain www.cryp.trade betrieben wurde. Auf dieser Plattform konnten Bitcoins und andere Kryptowährungen gehandelt werden.
Bitcoin und weitere Kryptowährungen gelten der BaFin zufolge nach dem Kreditwesengesetz (KWG) als Rechnungseinheit und seien auch allgemein als Finanzinstrument im Sinne des KWG zu qualifizieren.
Da der Betreiber die Rechnungseinheiten im eigenen Namen, aber auf Rechnung der Kunden ankauft und verkauft, ist das Geschäft als Finanzkommissionsgeschäft und damit als Bankgeschäft einzustufen und damit erlaubnispflichtig, so die BaFin weiter.
Kunden der Handelsplattform, denen durch die Abwicklung und fehlende Erlaubnis ein Schaden entstanden ist, sollten prüfen lassen, ob und welche Ansprüche ihnen zustehen. Zudem droht weiteren Handelsplattformen in Deutschland, die mit Kryptowährungen handeln, aber keine entsprechende Genehmigung der BaFin vorlegen können, ein ähnliches Schicksal, erklärt Rechtsanwalt Cocron, von der Kanzlei CLLB, die sich bereits umfassend mit den Themen Cryptocurrencies und Blockchain befasst.
CLLB Rechtsanwälte verfolgt die weitere Entwicklung und berichtet weiter.