Unstimmigkeiten bei Concensum

Concensum, ehemals Copytrack hat offenbar unzutreffende Angaben in seinem Whitepaper gemacht und möglicherweise Anleger getäuscht. CLLB Rechtsanwälte vertritt geschädigte Anleger

München, Berlin 30.07.2018: Eine weitere geplante Erfolgsgeschichte auf dem Kryptomarkt scheint die Erwartungen der Anleger nicht zu erfüllen. Concensum, ehemals Copytrack ist ein Unternehmen, welches Urheberrechtsverletzungen an Bildern im Internet verfolgt.

Erklärtes Ziel von Concensum ist es, ein globales Copyright Register, abgebildet auf einer Blockchain, zu erschaffen.

Um das notwendige Kapital hierfür zu beschaffen, führte die Concensum PTE Ltd., vormals Copytrack PTE. Ltd. mit Sitz in Singapur vom 10. Dezember 2017 bis 09. Februar 2018 einen ICO durch und bot interessierten Anlegern den firmeneigenen CPY-Token an. Vom 10. Dezember 2017 fand dabei ein sogenannter „pre-sale“ statt, die öffentliche Hauptphase begann mit dem 10. Januar 2018.

Beworben wurde der CPY-Token mit einem sogenannten Whitepaper, in dem das Geschäftsmodell sowie die wirtschaftlichen und finanziellen Rahmenbedingungen des ICO beschrieben wurden.

Ob die Darstellungen der wirtschaftlichen und finanziellen Rahmenbedingungen des ICO und der Concensum richtig sind, muss wohl mittlerweile bezweifelt werden.

Die im Whitepaper dargestellte Firmengeschichte beginnt im Jahr 2015 und zeigt die wichtigsten Erfolge des Unternehmens. So soll das Unternehmen zum Beispiel im April 2016 in 140 Ländern seinen Dienst aufgenommen haben. Dies ist nach Auffassung einiger Investoren, die sich zwischenzeitlich mit der Kanzlei CLLB in Verbindung gesetzt haben, aber wohl zwingend unrichtig, da die Concensum PTE Ldt., also das Unternehmen, welches den ICO begeben hat, erst im Oktober 2017 gegründet wurde.

Weiter führte Concensum im Whitepaper Mitarbeiter auf, die nicht oder zum Zeitpunkt des ICO nicht mehr für das Unternehmen tätig waren.

Vor diesem Hintergrund muss bezweifelt werden, dass Concensum überhaupt über den im Whitepaper beschriebenen Geschäftsbetrieb verfügt und die im Whitepaper benannten Ziele überhaupt umsetzen kann.

Im Whitepaper wurde in der Roadmap noch die Gründung einer Stiftung für das global Copyright Register vorgesehen. Das über den ICO generierte Kapital sollte als Stiftungskapital für die Gründung verwendet werden und somit zweckgebunden und unabhängig den Bestand des global Copyright Registers sichern.

Von einer Stiftung ist bei Concensum mittlerweile aber keine Rede mehr.

Auch der im Whitepaper angekündigte Token Swap von CPY-Token auf der Etherium-Blockchain zu CPY-Token auf einer hauseigenen Blockchain lässt auf sich warten. Angekündigt war dieser Swap für das 2. Quartal 2018. Mittlerweile ist es Ende Juli 2018 und es gibt keine Informationen zu einen geplanten Termin für die Umsetzung des Swaps.

Auch hier wird das Vertrauen der Anleger sträflich ausgenutzt.

Betroffene Anleger sollten ihre rechtlichen Ansprüche durch einen Fachanwalt für Kapitalmarktrecht prüfen lassen. Die Kanzlei CLLB unterstützt betroffene Anleger bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche.

 

bekannt aus
icon-angle icon-bars icon-times