Anwalt / Rechtsberatung zum Mindestlohn in Deutschland
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Auf dieser Seite informieren wir Sie über den Mindestlohn, der in Deutschland im Jahre 2015 mit dem Mindestlohngesetz (MiLoG) eingeführt wurde. Gerne beraten wir Sie in einem persönlichen Gespräch zu Ihrer individuellen Situation.

- Jeder Arbeitnehmer in Deutschland hat Anspruch auf den Mindestlohn von 9,35€ pro Stunde ab dem 01.01.2020 (2019 waren es 9,19€ und davor 8,84€ pro Stunde)
- Unternehmen sind gesetzlich dazu verpflichtet, Ihre Mitarbeiter in Deutschland nach dem Mindestlohn zu bezahlen – auch wenn das Unternehmen seinen Sitz im Ausland hat
- Arbeitnehmer, die in der Vergangenheit keinen Mindestlohn erhalten haben, können diesen auch rückwirkend einklagen
Der Mindestlohn in Deutschland
Bereits im Jahre 2015 wurde in Deutschland das Mindestlohngesetz (MiLoG) eingeführt, welches einen gesetzlichen Mindestlohn in Höhe von 8,50 € pro Stunde vorschreibt und der im Jahre 2017 auf 8,84 € pro Stunde erhöht wurde.
Am 31.10.2018 beschloss das Bundeskabinett, den Mindestlohn ab 01.01.2019 auf 9,19 € pro Stunde und ab 01.01.2020 auf 9,35 € anzuheben.
Wer hat alles Anspruch auf den Mindestlohn?
Grundsätzlich hat jede Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer unabhängig von der Betriebsgröße einen Anspruch auf den Mindestlohn. Auch wenn das Unternehmen seinen Sitz im Ausland hat – wenn Sie in Deutschland arbeiten, steht Ihnen seit 2017 der Mindestlohn von 8,84 € (ab Januar 2019 dann 9,19 € und ab Januar 2020 dann 9,35 €) pro Stunde zu. Dies gilt auch für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die nur kurzzeitig in Deutschland beschäftigt sind.
Trotz dieses Anspruchs erhalten tausende Beschäftigte nicht den Mindestlohn. Wie Zeit-online am 31.10.2018 berichtete, haben im Jahr 2017 in Deutschland 800.000 Menschen weniger als den Mindestlohn verdient, obwohl sie grundsätzlich unter das Mindestlohngesetz fielen.
Wir schätzen Ihre individuelle Situation gerne ein.
Und wer ist vom Mindestlohn ausgeschlossen?
Nicht jedem Arbeitnehmer steht der Mindestlohn zu. Folgende Berufsgruppen sind vom Mindestlohn ausgeschlossen:
- Jugendliche unter 18 J. (ohne Berufsausbildung)
- Auszubildende
- Praktikanten
- Langzeitarbeitslose
- freie Mitarbeiter
- ehrenamtliche Angestellte
- Heimarbeiter
In welchen Berufsgruppen wird der Mindestlohn besonders häufig nicht bezahlt?
Die Einführung des gesetzlichen Mindestlohns hat sich auf viele Berufsgruppen positiv ausgewirkt. Und dennoch: Obwohl Unternehmen verpflichtet sind, den Mindestlohn zu bezahlen, erhalten viele Arbeitnehmer diesen noch immer nicht. Die folgenden Berufsgruppen haben hier besonders häufig das Nachsehen:

Land- und Forstmitarbeiter

Post- und Paketzusteller

Zeitungszusteller
Darf mir mein Arbeitgeber weniger als den Mindestlohn zahlen?
Nein, Ihr Arbeitgeber ist gesetzlich dazu verpflichtet, Ihnen den Mindestlohn zu bezahlen. Dieser beträgt seit 2017 8,84 € pro Stunde bzw. ab Januar 2019 dann 9,19 € pro Stunde und seit Januar 2020 dann 9,35 € pro Stunde. Bei Nichteinhaltung dieses Gesetzes drohen Ihrem Arbeitgeber hohe Strafzahlungen bzw. Bußgelder.
Was kann ich tun, wenn mir mein Arbeitgeber den Mindestlohn nicht bezahlt?
Sollten Sie von Ihrem Arbeitgeber den gesetzlichen Mindestlohn nicht erhalten, dann suchen Sie am besten zunächst das Gespräch mit Ihrem Chef. Machen Sie ihn darauf aufmerksam, dass er gesetzlich zur Zahlung des Mindestlohns verpflichtet ist.
Sorgt dies für keine Besserung, können Sie den Mindestlohn vor Gericht einklagen. Dabei kann die Differenz zwischen dem tatsächlich ausgezahlten Gehalt und dem Mindestlohn eingefordert werden – und dies auch bis zu drei Jahre rückwirkend. Aufgrund der gesetzlichen Verjährungsfrist von drei Jahren, beginnend am Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist, können beispielsweise bis 31.12.2018 Lohnansprüche ab dem Jahr 2015 gerichtlich geltend gemacht werden. Unsere Anwälte beraten Sie gerne in einem persönlichen und unverbindlichen Telefongespräch über Ihre Erfolgschancen.
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Weitere Fragen
Beim Mindestlohn sind sich viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer noch unsicher. Folgend finden Sie daher weitere Antworten auf häufig gestellte Fragen.
Verjährt mein Anspruch auf Mindestlohn?
Die gesetzliche Regelung sieht vor, dass der Mindestlohnanspruch vor arbeitsvertraglichen Ausschlussfristen oder etwaigen Verzichtserklärungen gesichert ist.