C24 Bank GmbH – BaFin schaltet Sonderbeauftragten ein

Wie geschädigte Anleger von Festgeldanlagen agieren sollten

Berlin, München, 19.12.2025. Mit Bekanntmachung vom 24.11.2025 hat die BaFin Maßnahmen gegen die C24 Bank GmbH angeordnet aufgrund gravierender Mängel in der Geldwäscheprävention.

Die BaFin hat unter anderem Mängel bei der Durchführung des Verdachtsmeldeverfahrens sowie der Organisation und Durchführung von Auskunftsverpflichtungen, die überwiegend im Zusammenhang mit betrügerisch genutzten Konten standen, festgestellt.

Die C24 Bank GmbH muss auf Anordnung der BaFin eine ordnungsgemäße Geschäftsorganisation sicherstellen. Dazu zählt u.a. eine wirksame Prävention von Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und anderen strafbaren Handlungen. „Die BaFin kann dem Institut aufgegeben, unter anderem in den Bereichen des Kundenannahmeprozesses, bei der laufenden Überwachung von Geschäftsbeziehungen und im Verdachtsmeldewesen ihre Sicherungsmaßnahmen zu verstärken“ so der Wortlaut der Meldung.

„Wir vertreten bereits zahlreiche Mandanten gegen die C24 Bank GmbH, weil die Sicherungsmechanismen bei betrügerischen Festgeldanlagen aus unserer Sicht nicht ausreichend waren und Anleger dadurch viel Geld verloren haben. Als anfällig für Betrugsversuche erwiesen sich unserer Meinung nach insbesondere die Mechanismen bei der Kontoeröffnung“, sagt Rechtsanwalt Matthias Ruigrok van de Werve, CLLB Rechtsanwälte. Die Meldung der BaFin scheint unsere Feststellungen hier zu bestätigen.

Im Rahmen der Klageverfahren hat sich herausgestellt, dass die Bank offenbar vorvertragliche Pflichten im Rahmen der Kontoeröffnung verletzt hat. Das wird auch durch ein unserer Kanzlei vorliegendes Urteil des Landgerichts Frankfurts am Main bestätigt.

Hintergrund der von unserer Kanzlei geführten Verfahren ist, dass Kunden vermeintlich sichere Anlagen als Festgeld tätigen wollten. Hierzu haben sie auf Veranlassung der Kriminellen, welche sich hinter den Plattformen wie Zinsbund, AnlageRepublik oder Zinsexpert versteckten, die Gelder auf ihr Konto bei der C24 Bank GmbH überwiesen.

Vor der Überweisung haben sich die Kunden für das Konto in einer Postfiale verifiziert. Im Zuge dessen sind Abweichungen zwischen den von den Tätern angegebenen Daten und den wahren Daten der Mandanten nicht aufgefallen. Am Ende haben die Täter die Zugangsdaten für das Onlinebanking erhalten und die vermeintlich sicher geglaubte Anlage in mehreren Tranchen abgebucht.

Die Kanzlei CLLB, welche bereits auf eine langjährige Erfahrung im Kapitalmarktrecht und Datenschutzrecht zurückblicken kann, steht geschädigten Verbrauchern zur Verfügung und wird deren Rechte durchsetzen, notfalls auch vor Gericht.

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