CLLB Rechtsanwälte vertritt betroffene Kunden
Ein Praxisbeispiel:
Berlin, München 26.01.2022: Cyberangriffe auf Unternehmen sind aus unserer digitalisierten Welt nicht mehr wegzudenken. Kriminelle haben es auf wertvolle Kundendaten abgesehen, um sich durch Missbrauch der Daten finanziell zu bereichern. So auch bei Moncler, der für seine qualitativ hochwertigen Daunenjacken weltweit bekannt ist. Das Unternehmen ließ kürzlich verlautbaren, dass es zu einem Datenleck mit noch ungewissem Ausmaß und Risiko gekommen ist.
Abgegriffene Kundendaten werden alltäglich in großem Still als digitales Gold im Darknet illegal gehandelt. Betroffene Personen drohen Opfer von Identitäts- und Computerbetrügen mit finanziell unabsehbarem Ausmaß zu werden. Unternehmen sind daher nach den Regelungen der europaweit geltenden DSGVO gesetzlich verpflichtet, personenbezogene Daten dem aktuellen Stand der Technik entsprechend zu sichern und über Datenlecks unverzüglich zu informieren.
Betroffene, deren Daten durch einen Verstoß gegen die DSGVO in kriminelle Hände geraten sind, haben Ansprüche auf Schadensersatz, wie erst kürzlich das LG München bestätigte. Ob Verbraucher von Datenlecks betroffen sind, lässt sich im Internet schnell überprüfen: https://haveibeenpwned.com/.
Das Problem: Nur wenige Unternehmen informieren umfassend über die den Betroffenen zustehenden Ansprüche. Auch ist das Missbrauchsrisiko für die Betroffenen aufgrund unklarer Benachrichtigungen oft nicht einschätzbar.
CLLB Rechtsanwälte, die einen betroffenen Kunden vertreten, haben sich der Sache angenommen. Durch eine Auskunftsanfrage wird Moncler verpflichtet, sämtliche gespeicherte personenbezogenen Daten anzugeben. Dadurch und im Wege der Akteneinsicht bei der datenschutzrechtlichen Behörde in das Ermittlungsverfahren können wiederum Erkenntnisse über das konkrete Missbrauchsrisiko in Erfahrung gebracht werden.
Sollten Sie von einem Datenleck bei einem Unternehmen betroffen sein, lohnt es sich, Ansprüche durch eine auf IT- und Datenschutzrecht spezialisierte Kanzlei prüfen zu lassen. So verurteilte das LG München kürzlich ein Unternehmen aufgrund unzureichender Datensicherung auf Schadensersatz in Höhe von € 2.500,00. Verbraucher müssen es nicht hinnehmen, dass ihre Daten unzureichend gesichert und von Kriminellen missbraucht werden. CLLB Rechtsanwälte werden daher auch weiterhin Geschädigten von Datenlecks mit Rat und Tat zu Seite stehen und deren Ansprüche durchsetzen.