München, Berlin 20.09.2022. Der bei vielen Gamern für seine leistungsstarken Gameserver beliebte Hosting Anbieter ZAP sorgt nun wiederholt für negative Schlagzeilen in Sachen Datenschutz.
Bereits am 22. November 2021 kam es bei ZAP Hosting erneut zu einer Datenpanne, bei der die Daten von mehr als 746.000 Kunden offengelegt wurden.
Den Aussagen von https://haveibeenpwned.com/ zur Folge, wo Kunden des Hosting Anbieters ihre Betroffenheit überprüfen können, sind sensible personenbezogene Daten wie Details zum Browser-Benutzer-Agenten, Chat-Protokolle, E-Mail-Adressen, IP-Adressen, Namen, Telefonnummern, Physische Adressen und Kaufdetails gehackt worden.
Gemäß der Benachrichtigung von ZAP Hosting, welche erst am 20.03.2022 erfolgte, seien auch Passwörter in verschlüsselter Form abgegriffen worden. Das Unternehmen entschuldigte sich für die Datenpanne und bot den Nutzern als kleine Entschädigung einen Gutschein in Höhe von € 20,00 an.
CLLB Rechtsanwälte, welche bereits auf eine umfangreiche Expertise im Zusammenhang mit diversen DSGVO Verstößen zurückblicken können, vertreten bereits erste Mandanten und fordern für diese Schadensersatz. Als relevante DSGVO – Verstöße kommen vorliegend Art. 34 I DSGVO und Art. 32 I lit. b) DSGVO in Betracht. Hiernach sind betroffene Personen unverzüglich und gesetzeskonform über den DSGVO Verstoß zu benachrichtigen und die Daten dem aktuellen Stand der Technik entsprechend angemessen zu schützen.
Sollten Sie von einem Datenleck bei ZAP Hosting betroffen sein, lohnt es sich daher Ihre Ansprüche durch eine auf IT- und Datenschutzrecht spezialisierte Kanzlei prüfen zu lassen. So verurteilte das LG München kürzlich Scalable Capital aufgrund eines Datenlecks auf Schadensersatz in Höhe von € 2.500,00. Verbraucher müssen es nicht hinnehmen, dass ihre Daten unzureichend gesichert und von Kriminellen missbraucht werden. CLLB-Rechtsanwälte stehen von Datenleck betroffenen Verbrauchern zur Seite und werden deren Ansprüche weiterhin durchsetzen, notfalls auch vor Gericht.