Scalable – Digitaler Vermögensverwalter haftet nach erstinstanzlichem Urteil des LG München I auf Schadensersatz – aber in welcher Höhe?
CLLB Rechtsanwälte reichen weitere Klagen ein
Berlin 26.01.2022. Die Kanzlei CLLB berichtete bereits über das Urteil des Landgerichts München I, welches einem von dem Datenleck bei Scalable betroffenen Kunden Schadensersatz in Höhe von € 2.500,00 zusprach. CLLB Rechtsanwälte haben nunmehr weitere Klagen gegen den Vermögensverwalter eingereicht und für vom Hack betroffene Kunden Schadenersatz geltend gemacht.
Das Landgericht München bejahte in seinem Urteil einen Verstoß gegen technische Sicherheitsstandards, da der Vermögensverwalter seine Zugangsdaten mit einem externen Dritten geteilt habe. Neben diesem Verstoß müsste nach Auffassung von CLLB Rechtsanwälte auch ein weiterer Verstoß gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen geprüft werden, der bisher offenbar nicht Gegenstand des Verfahrens war.
Gemäß Art. 34 DSGVO müssen von einem Datenschutzvorfall betroffene Personen unverzüglich und derart informiert werden, dass sie das Schadensrisiko durch geeignete Maßnahmen zeitnah reduzieren können. Wenn Scalable lediglich auf „allgemeine Verhaltensregeln“ verweist und die Lektüre der Webseite des Bundesamtes empfiehlt, erscheint es nach Auffassung der Kanzlei CLLB zumindest fraglich, ob dies den Anforderungen der gesetzlich geforderten Mindestangaben genügt. Es stellt sich auch die Frage, ob ein Betrag von € 2.500 geeignet erscheint, ein Unternehmen, dessen Marktwert mit 1,1, Mrd. bewertet wird, zukünftig dazu zu veranlassen, die Daten seiner Kunden rechtskonform zu sichern und rechtskonform über Verstöße gegen die DSGVO zu benachrichtigen.
Unter Würdigung des Ausmaßes des Datenschutzverstoßes, der hohen Sensibilität der abgegriffenen Daten und dem Verschulden, sind mehrere Ansatzpunkte gegeben, die nach Auffassung der Kanzlei CLLB auch einen Schmerzensgeldbetrag in höherer Größenordnung angemessen erscheinen lassen.
Sollten Sie von dem Datenleck bei Scalable betroffen sein, lohnt es sich , Ihre Ansprüche durch eine auf IT- und Datenschutzrecht spezialisierte Kanzlei prüfen zu lassen. Kein Verbraucher muss es hinnehmen, dass seine personenbezogenen Daten unzureichend gesichert und im Darknet von Kriminellen gehandelt und missbraucht werden. CLLB verfolgt die weitere Entwicklung und wird berichten.