Erste Oderfelder Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG – LombardClassic 3 GmbH & Co. KG
Anleger der Erste Oderfelder Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG berichten, ein Schreiben vom Insolvenzverwalter erhalten zu haben. Darin beruft sich dieser auf eine „Scheinauseinandersetzung und Scheingewinne“, weshalb er die an die Anleger geleisteten Zahlungen insolvenzrechtlich anfechte. Wir raten dringend davon ab, dieser Zahlungsaufforderung nachzukommen, ohne vorher rechtlichen Rat eingeholt zu haben.
Mehr zu dem Aufforderungsschreiben finden Sie in unserem aktuellen Newsbeitrag.
Die Erste Oderfelder Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG
Die auf Beteiligungsmodelle für Privatanleger und institutionelle Anleger spezialisierte Firma Fidentum GmbH wurde 2009 in Hamburg gegründet. Sie hat unter anderem Beteiligungsmodelle im Zusammenhang mit der Lombardium Hamburg GmbH & Co. KG konzipiert und vertrieben; Anleger konnten sich als stille Gesellschafter u.a. an der Erste Oderfelder Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG sowie an der LombardClassic 3 GmbH & Co. KG beteiligen. Gesellschaftszweck beider Beteiligungsgesellschaften war die Ausreichung eines Darlehens an die Lombardium Hamburg GmbH & Co. KG (im Folgenden: Lombardium), um hierüber Zinseinkünfte und Gebühren zu verdienen.
Doch was ist Lombardium überhaupt?
Lombardium ist ein Pfandleihhaus für Luxusgüter, bei dem vorwiegend reiche Leute teure Uhren, Autos, Kunstwerke oder Jachten als Pfand hinterlegen können, um kurzfristig an Geld zu gelangen. Diese Pfänder werden dann von Lombardium zu einem Teil des Schätzwertes wiederum beliehen.
Wie auch Achim Illner, Gründer des Onlinepfandhauses iPfand.de im Interview mit finanzen.net über Lombardium festgestellt hat, haben solche „Sachwerte, auch Gold (…) durch die hemmungslosen Schuldenorgien der Industriestaaten ohnehin großes Potenzial.“
Insgesamt ist die Fidentum GmbH mit folgenden Produkten an den Markt getreten:
- SchroederLombard
- LombardPlus
- LombardClassic
- LombardClassic 2
- LombardClassic 3
Das Volumen der Fonds betrug nach Angabe der Fidentum GmbH insgesamt fast 65 Mio. Euro. Zum Schutz der Anleger sollte das von der Erste Oderfelder Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG sowie das von der LombardClassic 3 GmbH & Co. KG vergebene Darlehen zunächst auf ein Mittelverwendungskonto fließen. Zusätzlich sollte die Lombardium Hamburg GmbH & Co. KG der Erste Oderfelder Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG zur Sicherstellung der Ansprüche auf Zins- und Tilgungszahlungen eine Globalzession an den Forderungen aus den durch Pfänder erzielten Krediten gewähren. Die Laufzeit der stillen Gesellschaft betrug drei Jahre und es wurde eine feste Gewinnbeteiligung in Höhe von bis zu 7,15 % pro Jahr vereinbart.
Obwohl Anleger der Erste Oderfelder Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG teilweise bereits seit 2014 schriftlich darüber informiert wurden, dass ihre Einlagen nebst der Gewinnbeteiligungen zur Auszahlung kommen sollen, wurden Anleger seitdem nur hingehalten.
Rückforderung von Ausschüttungen
Anfang Mai 2016 wurden sowohl Anleger der Erste Oderfelder Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG als auch der Lombard Classic 3 GmbH & Co. KG von den Beteiligungsgesellschaften aufgefordert, die an sie jeweils ausgezahlten Ausschüttungen an die Beteiligungsgesellschaften zurück zu zahlen. Die Ausschüttungen seien ohne vertragliche Grundlage geleistet worden, weil durch die Wertberichtigungen bei den an Lombardium ausgereichten Darlehen in 2014 ein Jahresfehlbetrag entstanden sei. Daher hätten sowohl die Erste Oderfelder Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG als auch die LombardClassic 3 GmbH & Co KG in 2014 keine Gewinne erzielt und die Ausschüttungen seien daher zu Unrecht an die Anleger ausgezahlt worden.
Vereinzelten Anlegern wurden sogar Mahnbescheide zugestellt, mittels welcher die Erste Oderfelder Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG nunmehr versucht, die behaupteten Rückforderungsansprüche gerichtlich durchzusetzen.
Anleger sollten die im gerichtlichen Mahnverfahren geltend gemachten Ansprüche nicht vorbehaltlos bezahlen, sondern durch einen auf den Bereich des Bank- und Kapitalmarktrechts spezialisierten Rechtsanwalt prüfen lassen, ob die Forderungen berechtigt sind oder fristgerecht Widerspruch erhoben werden sollte. Nach Auffassung von CLLB Rechtsanwälte bestehen nicht nur Zweifel an der Berechtigung der Forderung an sich, vielfach kommen auch Gegenansprüche der Anleger in Betracht, mittels derer die Anleger gegen den behaupteten Zahlungsanspruch aufrechnen können.
In einem Schreiben vom 02.05.2016, dass unserer Kanzlei vorliegt, informiert die Lombardium Hamburg GmbH & Co. KG darüber, dass die „Bewertung nach Einschätzung der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BDO ergibt, dass die Pfandgüter sehr niedrig zu bewerten sind.“
Ansprüche auf Rückzahlung der Einlage / Erste Klage eingereicht
Soweit die Fälligkeitsvoraussetzungen gemäß Gesellschaftsvertrag der Erste Oderfelder Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG vorliegen, steht den Anlegern ein Anspruch auf Rückzahlung ihrer stillen Einlage zu.
CLLB Rechtsanwälte hat nun die erste Klage eines Anlegers, der sich nicht länger vertrösten lassen wollte, bei Gericht eingereicht. Weitere Klagen sind in Vorbereitung. In der Klage gegen die Erste Oderfelder Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG wird der Anspruch auf Rückzahlung der geleisteten Einlage geltend gemacht.
Anleger, deren Ansprüche nach dem Gesellschaftsvertrag noch nicht zur Rückzahlung fällig sind, sollten prüfen lassen, ob und inwieweit eine außerordentliche Kündigung der Beteiligung möglich ist.
Vermittler oder Berater können auch verklagt werden
Daneben stützt der Anleger unserer Klage seinen Anspruch darauf, dass er anlässlich der Zeichnung seiner Beteiligung nicht hinreichend über die Beteiligungsrisiken aufgeklärt wurde, diese vielmehr von dem Vermittler der Beteiligung gar verharmlosend dargestellt wurden.
Anleger, die entweder nicht über die Beteiligungsrisiken hinreichend aufgeklärt wurden und / oder bei denen die ihnen empfohlene Beteiligung nicht mit ihren Anlagezielen und ihrer Risikobereitschaft vereinbar ist, sollten daher auch ein Vorgehen gegen den Vermittler / Berater der Beteiligung prüfen lassen.
Anleger sollten jetzt schnell sein und handeln!
„Soweit Anlegern fällige Rückzahlungsansprüche zustehen oder ein Recht zur außerordentlichen Kündigung zustehen, sollten diese umgehend geltend gemacht werden.“
, so Dr. Dr. Henning Leitz, Rechtsanwalt für Kapitalmarktrecht und Partner bei CLLB.
Bei der Durchsetzung Ihrer Rechte ist CLLB Rechtsanwälte der zuverlässige Partner an Ihrer Seite, der auf mehr als 10 Jahre Erfahrung in der Vertretung von Mandanten im Kapitalanlagerecht verweisen kann. Mit Kanzleien in München, Berlin und Hamburg ist CLLB Rechtsanwälte deutschlandweit gut aufgestellt und deckt den gesamten deutschsprachigen Raum ab. Auch Anleger aus den Nachbarländern Österreich und der Schweiz sind bei CLLB Rechtsanwälte in guten Händen und werden kompetent vertreten.
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