BAC Life Trust: Lebensversicherungsfonds werben um Darlehen zur Vermeidung der Insolvenz – CLLB Rechtsanwälte beraten Anleger

 München, 10.04.2012: Nach Informationen der CLLB Rechtsanwälte werben die BAC Life Trust Fonds 6 und 11 inzwischen um Gesellschafterdarlehen, um eine konkret bevorstehende Insolvenz noch abwenden zu können. Konkret wird für ein Gesellschafterdarlehen beim BAC Life Trust 6 mit einer Verzinsung von 12 % geworben. Allerdings werden die Anleger unter Zeitdruck gesetzt, da sie bis zum 30.04.2012 sich entscheiden müssen, ob sie den Zuschuss leisten wollen oder nicht.

 

Konkret heißt es in einem der CLLB Rechtsanwälte vorliegenden Schreiben:

 

„Wen nicht innerhalb der nächsten Wochen zusätzliche Geldmittel in Form eines Gesellschafterdarlehens zur Verfügung gestellt werden, muss der Fonds – trotz der indirekt gehaltenen Beteiligungen an 30 über die North Channel Bank erfolgreich finanzierten werthaltigen Policen und unabhängig von der ungeklärten Situation bei LTAP – Wells Fargo – Insolvenz anmelden.“

 

Jeder Anleger der betroffenen BAC Fonds sollte sich gut überlegen, ob er noch weiters Geld in den Fonds investieren möchte, da selbst bei Zahlung der Darlehen nicht sicher gestellt wird, dass in einigen Jahren dennoch Insolvenz angemeldet werden muss.

 

Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte, die bereits zahlreiche Anleger der BAC Life Trust Fonds vertritt, steht den nunmehr verunsicherten Anlegern bei der Frage, wie sie sich nunmehr verhalten sollen, beratend zur Seite.

 

Neben der Frage, ob nunmehr weiteres Geld in die Fondsbeteiligung investiert werden soll, stellt sich auch die Frage, ob der Anleger bei seiner Beteiligung alle nunmehr offenbar werdenden Risiken auch vorher kannte und diesbezüglich von der Bank oder einem unabhängigen Berater auch informiert wurde. In einigen Fällen war die Beratung hinsichtlich der Risiken unzureichend. In zahlreichen von CLLB Rechtsanwälten vertretenen Fällen wurde sogar die besondere Sicherheit dieser Fonds mehrfach hervorgehoben. Für die Anleger, die fehlerhaft beraten wurden, stehen Schadensersatzansprüche zu, die bis hin zur kompletten Rückabwicklung der Beteiligung geht. CLLB Rechtsanwälte haben hier bereits erste Klagen gegen Banken und freie Berater eingereicht.

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