München / Berlin, 31.01.2019. Nunmehr scheinen sich die schlimmsten Befürchtungen der Kunden der BEV Energie aus München bewahrheitet zu haben. Über das Unternehmen wurde vor dem zuständigen Insolvenzgericht München das vorläufige Insolvenzverfahren angeordnet Grundlage für die Anordnung einer vorläufigen Insolvenzverwaltung ist grundsätzlich die Zahlungsunfähigkeit, oder Überschuldung des betroffenen Unternehmens.
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