München, 25.05.2020. Fast fünf Jahre ist es her, dass der VW-Abgasskandal um Fahrzeuge mit dem Dieselmotor EA 189 bekannt wurde. Nun gibt es ein erstes Urteil des Bundesgerichtshofs. Wie zu erwarten war, hat der BGH mit Urteil vom 25. Mai 2020 entschieden, dass VW zum Schadensersatz verpflichtet ist (Az.: VI ZR 252/19).
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BGH-Urteil im Abgassskandal am 25. Mai 2020
VW hat sich im Abgasskandal durch die Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen bei Dieselfahrzeugen mit dem Motor EA 189 schadensersatzpflichtig gemacht. Das ist offenbar die Einschätzung des Bundesgerichtshofs, die er am ersten Verhandlungstag am 5. Mai durchblicken ließ. Am 25. Mai verkündet der BGH nun sein Urteil (Az.: VI ZR 252/19). Es ist kaum zu erwarten, dass […]
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