CLLB vertritt Geschädigte. München, Berlin 31.01.2018 – Die oberste deutsche Aufsicht für Finanzdienstleistungen (BaFiN) sieht im Handel mit Cryptocurrencies ein erlaubnispflichtiges Finanzgeschäft und untersagt die weitere Tätigkeit für deutsche Kunden. Von der höchsten deutschen Finanzaufsicht, der BaFin, wurde nunmehr entschieden: Wer in Deutschland mit Kryptowährungen (Cryptocurrencies) handelt, braucht dafür eine aufsichtsrechtliche Erlaubnis.
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