München, den 17. September 2015: Die CSS Versicherung AG hat im Ombudsmannverfahren der Privaten Kranken- und Pflegeversicherungen die Forderung einer von CLLB Rechtsanwälten vertretenen Patientin anerkannt. Ausgangslage des Verfahrens war die Forderung einer Versicherungsnehmerin, die im Jahr 2014 zahnärztlich behandelt worden war.
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