Darlehensrecht

Darlehen werden im Rahmen von Kapital­anlage­model­len entweder von Seiten der Anleger zur Verfügung gestellt oder von Anlegern zur Finanzierung bestimmter Investitionen in Anspruch genommen. Wir prüfen Möglichkeiten der Kündigung und/oder die Zulässigkeit der Dar­lehens­beding­ungen und Widerrufs­belehr­ungen. Außerdem kommen auch insoweit unter Umständen Be­ratungs­haftungs­ansprüche in Betracht. Wir vertreten die Anleger bzw. Dar­lehens­nehmer im Rahmen von Rechts­streitig­keiten in Zusammen­hang mit den ab­geschlos­senen Darlehens­verträgen.

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