Händler muss beweisen können, dass das Update keine nachteiligen Auswirkungen auf den Motor hat. München, 05.04.2018 – Händler und Autohersteller können sich bei Klagen im Abgasskandal nicht darauf zurückziehen, dass bereits ein Software-Update aufgespielt wurde und der Autokäufer deshalb keine Ansprüche mehr habe. Denn mit Beschluss vom 27.03.2018 hat das OLG Köln darauf hingewiesen, dass […]
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