Berlin, 07.10.2016 – Mit Schreiben vom 29.06.2016 flatterte Mandanten von CLLB Rechtsanwälte eine weitere Hiobsbotschaft ins Haus: die krisengeschüttelte Fondsgesellschaft bezgl. DS-Fonds-Nr. 117 meint, Ausschüttungen zurückfordern zu können, weil die Ausschüttungen nicht aus Gewinnen stammten und daher eine Einlagerückgewähr darstellen würden.
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