München, 09.12.2016 – Wie bereits berichtet, hat der für Bankrecht zuständige XI. Zivilsenat des BGH in seinem Urteil vom 28.07.2015, Unwirksamkeit einer Klausel festgestellt, die als Teilentgelt für die Führung eines Geschäftsgirokontos einen einheitlichen „Preis pro Buchungskosten“ festlegt.
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CLLB Rechtsanwälte informieren: Bundesgerichtshof kippt Entgeltklausel für Buchungen bei der Führung von Geschäftskonten
München, 29.07.2015 – Nach einer Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs hat der auch für Bankrecht zuständige XI. Zivilsenat in seinem Urteil vom 28.07.2015, Az.: XI ZR 434/14die Unwirksamkeit einer Klausel festgestellt, die als Teilentgelt für die Führung eines Geschäftsgirokontos einen einheitlichen „Preis pro Buchungskosten“ festlegt. In dem Prozess hatte der Kläger die Rückzahlung der von der Beklagten […]
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