Die Euranova e.G. versprach als Wohnungsbaugenossenschaft Anlegern den Erhalt der staatlichen Eigenheimzulage, ohne – und dies war das Besondere an den Versprechungen -, dass die Anleger selbst bauen mussten. Ausreichend war nach den Zusicherungen der Euranova Wohnungsbaugenossenschaft e.G. lediglich eine Beteiligung an ihrer Gesellschaft.
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