München, 09.12.2016 – Wie bereits berichtet, hat der für Bankrecht zuständige XI. Zivilsenat des BGH in seinem Urteil vom 28.07.2015, Unwirksamkeit einer Klausel festgestellt, die als Teilentgelt für die Führung eines Geschäftsgirokontos einen einheitlichen „Preis pro Buchungskosten“ festlegt.
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Machen Sie Ihr Geschäftskonto nachträglich gebührenfrei – Musterschreiben anbei
BGH zu Bankkontoverträgen: Preisklauseln unwirksam, wenn jede Buchung etwas kostet. Kunden können u. U. Entgelte der letzten 10 Jahre zurück verlangen. Berlin, München, den 01.09.2016. Die Entscheidungen des Bundesgerichtshofs vom 27.01.2015 und 28.07.2015 (Aktenzeichen XI ZR 174/13 und XI ZR 434/14; beide nachzulesen unter www.bundesgerichtshof.de) haben ein großes Medienecho hervorgerufen.
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Berlin 23.03.2016. Die Entscheidungen des Bundesgerichtshofs vom 27.01.2015 und 28.07.2015 (Aktenzeichen XI ZR 174/13 und XI ZR 434/14; beide nachzulesen unter www.bundesgerichtshof.de) haben ein großes Medienecho hervorgerufen. Auf ihrer Grundlage können betroffene Bankkunden unter Umständen einen Großteil der Gebühren zurückverlangen, die sie in den letzten 10 Jahren für einzelne Buchungen an ihre Bank entrichten mussten. […]
weiterlesenCLLB Rechtsanwälte informieren: Bundesgerichtshof kippt Entgeltklausel für Buchungen bei der Führung von Geschäftskonten
München, 29.07.2015 – Nach einer Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs hat der auch für Bankrecht zuständige XI. Zivilsenat in seinem Urteil vom 28.07.2015, Az.: XI ZR 434/14die Unwirksamkeit einer Klausel festgestellt, die als Teilentgelt für die Führung eines Geschäftsgirokontos einen einheitlichen „Preis pro Buchungskosten“ festlegt. In dem Prozess hatte der Kläger die Rückzahlung der von der Beklagten […]
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