CLLB unterstützt getäuschte Verbraucher bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche weltweit. Berlin, 26.07.2017. Gewinnbenachrichtigungen versprechen Internetnutzern Gratisgewinne. Die Nutzer erhalten jedoch nichts. Das Parlament hat daher die Vorschrift des § 661a BGB geschaffen, mit denen die Ansprüche aus den Gewinnmitteilungen nunmehr rechtlich verfolgt werden können.
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