München, Berlin 10.08.2021 –Die auf Kapitalmarkrecht spezialisierte Kanzlei CLLB Rechtsanwälte erreichten jüngst mehrere Schreiben des Rechtsanwaltes Hofmann, welcher betroffenen Lease Trend Anlegern aus Sicht von CLLB rechtlich fragwürdige Vergleichsangebote unterbreitet.
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Negative Auseinandersetzungsguthaben nicht ungeprüft zahlen
München, 12.01.2016: Anleger der LeaseTrend AG, welche Ihre Beteiligung bereits wirksam gekündigt haben, wurden in den vergangenen Wochen häufig außergerichtlich und teilweise gerichtlich von der LeaseTrend AG zur Zahlung eines angeblich errechneten negativen Auseinandersetzungsguthabens aufgefordert.
weiterlesenLeaseTrend AG fordert Anleger zur Rückzahlung auf
München, 28.10.2015: Anleger der LeaseTrend AG, welche Ihr Beteiligung bereits wirksam gekündigt haben, werden nunmehr durch diese zur Zahlung eines sich in diesen Fällen errechneten negativen Auseinandersetzungsguthabens mit Fristsetzung zum 05.11.2015 aufgefordert.
weiterlesenHoffnung für Anleger der LeaseTrend AG: OLG Dresden sieht Prospektfehler; Grundsätze der fehlerhaften Gesellschaft stehen einem Schadensersatzanspruch der Anleger wegen vorvertraglichen Verschuldens nicht entgegen
München, 21.03.2013: Anleger der LeaseTrend AG, welche Ihre Beteiligung bereits wirksam gekündigt haben oder die Zahlung ausstehender Raten bei den „Sprint“ – Verträgen eingestellt haben, wurden in den vergangenen Monaten häufig außergerichtlich oder gerichtlich von der LeaseTrend AG zur Zahlung eines sich in diesen Fällen errechneten negativen Auseinandersetzungsguthabens / rückständiger Rateneinlagen aufgefordert.
weiterlesenAnleger der LeaseTrend AG: Es droht die Verjährung von Schadenersatzansprüchen zum Ende des Jahres 2011!
Zum Ende des Jahres 2011 sind wegen des zum 01.01.2002 eingeführten neuen Verjährungsrechts mögliche Schadenersatzansprüche im Zusammenhang mit der Zeichnung einer Beteiligung an der LeaseTrend AG, welche bis zum 31.12.2001 gezeichnet wurden, grundsätzlich verjährt.
weiterlesenHoffnung für Anleger der LeaseTrend AG!
München, den 24.08.2011 – Das Oberlandesgericht München äußert massive Zweifel an der Ordnungsgemäßheit eines Emissionsprospekts der LeaseTrend AG! In seinem Hinweisbeschluss hat das Oberlandesgericht München in einem gegen die LeaseTrend AG geführten Verfahren die vorläufige Rechtsauffassung geäußert, dass der dort gegenständliche Emissionsprospekt der LeaseTrend AG eine Reihe von Fehlern aufweißen dürfte.
weiterlesenAktuelle Entwicklungen im Fall „LeaseTrend AG“ – Übernahmeangebot hinsichtlich bestimmter Beteiligungen der LeaseTrend AG durch einen Finanzinvestor.
Hierdurch werden auch alle Ansprüche gegen die Beratungsgesellschaften ausgeschlossen! Anleger sollten Rechtslage genau überprüfen lassen.
weiterlesenKanzlei CLLB Rechtsanwälte vertritt Anleger der LeaseTrend AG wegen fehlerhafter Anlageberatung
München/Berlin, 22.10.2008. Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte vertritt Anleger der LeaseTrend AG, welche im Zusammenhang mit der Empfehlung zum Erwerb einer atypisch stillen Beteiligung nicht hinreichend über die Risiken einer derartigen Beteiligung informiert wurden.
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