München, 16.05.2019. Ein Verbraucher hat seinen Leasingvertrag erfolgreich widerrufen und kann nun sein Fahrzeug an die Leasinggesellschaft zurückgeben und bekommt seine geleisteten Raten zurück. Das hat das Landgericht München aktuell entschieden. Besonders bemerkenswert: Der Verbraucher muss sich keinen Nutzungsersatz anrechnen lassen und hat dadurch das Fahrzeug rund vier Jahre lang quasi kostenlos genutzt. „Das ist […]
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Schlechte Nachrichten für Dr. Peters DS-Fonds Nr. 129
Nachdem Singapore Airlines den Leasingvertrag des Airbus A380 nicht verlängern wird, stehen Anleger des Flugzeugfonds möglicherweise vor schweren Zeiten.
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