Viele Verbraucher können bei Lebens- und Rentenversicherungen noch heute widersprechen und deutlich höhere Rückzahlungen von den Versicherungen erhalten.
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Verkauf von Lebensversicherungen – CLLB reicht Klagen ein
München, 14.12.2015: Wie die auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzlei CLLB Rechtsanwälte meldet, reicht diese erneut Klage für einen geschädigten Anleger gegen dessen Anlageberater ein, der dem Anleger empfohlen hat, seine Lebensversicherung zu verkaufen.
weiterlesenVerkauf von Lebensversicherungen – OLG Nürnberg bestätigt Erlaubnispflicht nach Kreditwesengesetz
München, 01.07.2015 – Wie die auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei CLLB Rechtsanwälte mit Sitz in München und Berlin meldet, bestätigt das OLG Nürnberg mit Entscheidung vom 05.12.2014 Schadensersatzansprüche von Inhabern von Lebensversicherungen, die diese an Lebensversicherungshändler verkauft haben.
weiterlesenBGH entscheidet erneut verbraucherfreundlich zur Verjährung des Widerspruchsrechts bei Lebens- und Rentenversicherungsverträgen
München, 24.04.2015 – In seinem Urteil vom 08.04.2015, Az. IV ZR 103/15, hat sich der Bundesgerichtshof erneut mit dem Widerspruchsrecht nach dem sogenannten Policenmodell bei Lebens- und Rentenversicherungen beschäftigt und klargestellt, wann der Rückforderungsanspruch des Versicherungsnehmers verjährt.
weiterlesenAnsprüche bei vorzeitig beendeten Lebensversicherungen – CLLB Rechtsanwälte vertritt Versicherte
München, 10.03.2015 – Wie die Rechtsanwaltskanzlei CLLB Rechtsanwälte meldet, gibt es nach dem Urteil des BGH vom Mai 2014 auch noch nach Jahren die Möglichkeit, eine Lebensversicherung zu widerrufen.
weiterlesenWWW.CLLB-Versicherungsrecht.de: Bundesgerichtshof verurteilt Allianz Versicherung zur Rückzahlung von Versicherungsprämien bei Lebensversicherungen – Rückzahlungsansprüche in Millionenhöhe für Kunden der gesamten Versicherungsbranche möglich
München, den 8. Mai 2014: Der Bundesgerichtshof hat die Allianz AG zur Rückzahlung von Versicherungsprämien einer Lebensversicherung verurteilt. Geklagt hatte ein Kunde der Allianz AG, der bei der Gesellschaft eine Lebensversicherung abgeschlossen hatte. Nachdem er den Vertag mehrere Jahre lang bespart hatte, kündigte er schließlich im Jahr 2008 seine Lebensversicherung. Anstatt aber den gesamten einbezahlten […]
weiterlesenBundesgerichtshof entscheidet, dass einige Klauseln in Allgemeinen Versicherungsbedingungen bei Lebensversicherungsverträgen unwirksam sind. CLLB Rechtsanwälte prüfen Ansprüche.
München, 26.07.2012. Wie der Tagespresse zu entnehmen ist, hat der Bundesgerichtshof (BGH) in einem von der Verbraucherzentrale Hamburg geführten Verfahren einige Klauseln in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen als intransparent und unwirksam erachtet. Betroffen sind insbesondere die Klauseln, die den Rückkaufswert bei Lebensversicherungen regeln.
weiterlesenBAC Life Trust: Lebensversicherungsfonds werben um Darlehen zur Vermeidung der Insolvenz – CLLB Rechtsanwälte beraten Anleger
München, 10.04.2012: Nach Informationen der CLLB Rechtsanwälte werben die BAC Life Trust Fonds 6 und 11 inzwischen um Gesellschafterdarlehen, um eine konkret bevorstehende Insolvenz noch abwenden zu können. Konkret wird für ein Gesellschafterdarlehen beim BAC Life Trust 6 mit einer Verzinsung von 12 % geworben. Allerdings werden die Anleger unter Zeitdruck gesetzt, da sie bis […]
weiterlesenCLLB Rechtsanwälte informieren über MPC Lebensversicherungsfonds und mögliche Schadenersatzansprüche
München, 14.02.2012 Die MPC Capital AG hat mehrere Lebensversicherungsfonds aufgelegt. Anleger hatten die Möglichkeit, sich an einem von 16 Fonds zu beteiligen, die in deutsche oder britische Lebensversicherungen investieren. Einige Anleger sind mit der Entwicklung der Fonds unzufrieden und wandten sich daher an die auf Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzlei CLLB Rechtsanwälte.
weiterlesenWeiterer Erfolg für Anleger einer Clerical Medical Lebensversicherung
Das Oberlandesgericht Stuttgart verurteilte am 12.05.2011 die Clerical Medical zur vertragsgemäßen Erfüllung der zugesagten Zahlungen aus der fondsgebundenen Lebensversicherung
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