München, 7. Juli 2014 – Die Stadtsparkasse Hannover hat sich in einem vor dem Landgericht Hannover geschlossenen widerruflichen Vergleich verpflichtet, an einen von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte vertretenen Anleger einen Betrag i.H.v. € 25.000,00 zu bezahlen.
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