München, den 1. September 2016. Das Landgericht Potsdam hat mit Urteil vom 17. August 2016 eine Anlageberatungsgesellschaft wegen Fehlberatung bei dem Schiffsfonds MS Svenja zu Schadensersatz verurteilt.
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EEH Schiffsfonds MS SVENJA GmbH & CO KG – Ausschüttungen werden von Anlegern zurückgefordert; CLLB Rechtsanwälte raten geschädigten Anlegern eine juristische Überprüfung von Schadensersatzansprüchen
Berlin, 29.08.2012 – Unangenehme Post haben die rund 500 Anleger des geschlossenen Schiffsfonds MS SVENJA dieser Tage erhalten. Aufgrund eines Gesellschafterbeschlusses werden die Ausschüttungen zurückverlangt, um so zu versuchen, den in Schieflage geratenen Fonds zu retten.
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