OLG Karlsruhe bejaht Schadensersatzanspruch im Abgasskandal

München, 07.03.2019. Im Abgasskandal gibt es weiteren Rückenwind für Schadensersatzklagen gegen VW. Wie das OLG Karlsruhe in einem Hinweisbeschluss verdeutlichte, hält es Schadensersatzansprüche gegen VW wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung für gerechtfertigt (Az.: 13 U 142/18).

Für VW ist das innerhalb weniger Tage die zweite empfindliche Pleite im Abgasskandal. Der BGH hatte erst kürzlich in einem Hinweisbeschluss öffentlich gemacht, dass er die unzulässigen Abschalteinrichtungen für einen Sachmangel hält und geschädigte Kunden dementsprechend Ansprüche geltend machen können. Nun legt das OLG Karlsruhe nach. Anders als vor dem BGH geht es hier jedoch nicht um eine Klage gegen den Händler auf Lieferung eines mangelfreien Neufahrzeugs, sondern um Schadensersatzansprüche wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung direkt gegen VW. Dadurch hat der Hinweisbeschluss des OLG Karlsruhe sogar eine noch größere Tragweite als der des BGH.

„VW hat bisher immer versucht, verbraucherfreundliche Entscheidungen im Abgasskandal durch Obergerichte zu vermeiden und lieber die außergerichtliche Einigung gesucht. BGH und das OLG Karlsruhe wollten ihre Rechtsauffassung offenbar nicht weiter unter der Decke halten und haben nun diesen Weg gesucht, um ihre Sicht der Dinge darzustellen. In beiden Fällen wird deutlich, dass geschädigte Verbraucher gute Chancen haben, Schadensersatzansprüche im Abgasskandal durchzusetzen“, sagt Rechtsanwalt Dr. Henning Leitz, CLLB Rechtsanwälte.

Vor dem OLG Karlsruhe soll es um die Schadensersatzklage einer Verbrauchers gegen VW gehen. In erster Instanz hatte der Kläger Erfolg und das Landgericht Offenburg hat ihm Schadensersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung zugesprochen. VW muss das Fahrzeug zurücknehmen und den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer erstatten (Az.: 3 O 111/17). VW hatte gegen das Urteil Berufung eingelegt.

Das OLG Karlsruhe hat nun in einer Pressemitteilung bekannt gegeben, dass das Berufungsverfahren am 12. April stattfinden soll und gleichzeitig auf seinen Hinweisbeschluss verwiesen. Darin machte das OLG klar, dass es den Schadenersatzanspruch wahrscheinlich für begründet hält und das erstinstanzliche Urteil voraussichtlich bestätigen wird. „Es ist unwahrscheinlich, dass VW es unter diesen Umständen auf ein Berufungsverfahren ankommen lässt“, so Rechtanwalt Dr. Leitz.

Vieles spricht dafür, dass VW die Berufung zurückziehen und das erstinstanzliche Urteil akzeptieren wird. Ein OLG-Urteil wird es dann wiederum nicht geben. „Allerdings ist die Rechtsauffassung des OLG Karlsruhe, dass es von einer vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung ausgeht, schon jetzt öffentlich und dürfte Rückenwind für Schadensersatzklagen gegen VW bedeuten. Zumal das OLG Köln schon Anfang Januar entschieden hat, dass VW im Abgasskandal schadensersatzpflichtig ist“, erklärt Rechtsanwalt Dr. Leitz.

Mehr Informationen: https://www.diesel-abgasskandal.de/

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