Die ersten Klagen wurden bereits im April eingereicht. Am 2. Oktober 2009 droht ein Teil der Ansprüche zu verjähren München, 01. September 2009. Der erst kürzlich von „Premiere“ in „Sky Deutschland“ umbenannte Bezahlfernsehsender hatte am 2. Oktober 2008 die Angaben zu seinen Abonnentenzahlen drastisch nach unten korrigiert.
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Premiere AG: Aktionäre erheben Klage zum Landgericht Frankfurt wegen falscher Angaben zu den Abonnentenzahlen
CLLB Rechtsanwälte sehen Prospekthaftungsansprüche wegen falscher Darstellung der Abonnentenzahlen in den Börsenprospekten.
weiterlesenPremiere AG: Aktionäre können möglicherweise Prospekthaftungsansprüche wegen irreführender Angaben zu den Abonnentenzahlen geltend machen
Börsenprospekt zur Kapitalerhöhung 2007 enthält unter Umständen eine irreführende Darstellung der Abonnentenzahlen. Das im MDax notierte Unternehmen hatte am 2. Oktober 2008 gemeldet, dass es tatsächlich nur über 2,411 Mio. Abonnenten verfüge.
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