München, Berlin 13.07.2020 – CLLB Rechtsanwälte berichteten bereits über die oftmalige Weigerung privater Krankenversicherungen, Versicherungsnehmer, welche unter einem Schlafapnoe-Syndrom leiden, auf das Tragen von Beatmungsmasken zu verweisen. Nach aktueller Rechtlage kann diese Vorgehensweise aus Sicht der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte keinen Bestand haben.
weiterlesenSchlagwort-Archive: Schlafapnoe
Was tun, wenn die PKV nicht bezahlt
CLLB Rechtsanwälte unterstützt Patienten gegenüber Krankenversicherungen bei Durchsetzung von Kostenerstattungsansprüchen im Zusammenhang mit Kosten für die Schlafapnoe Heilbehandlung München, Berlin, 07.04.2020 Schlafapnoe Patienten, die sich für eine nachhaltige Heilbehandlung mittels Operation entschieden haben, stoßen oft auf Schwierigkeiten von ihren Krankenkassen eine Kostenübernahme zu erhalten. Sollte eine Vorfinanzierung der Behandlungskosten nicht möglich sein, empfiehlt es sich […]
weiterlesen