München, 22.10.2020. Der Kläger hatte vor dem Landgericht München allen Grund zur Freude: Aufgrund fehlerhafter Angaben in der Widerrufsinformation seines Leasingvertrags mit der Sixt SE konnte er den Vertrag auch noch Jahre nach Abschluss widerrufen. Das hat zur Folge, dass ihm die Sixt Leasing gegen Rückgabe des Fahrzeugs die bereits geleisteten Leasingraten vollständig zurückzahlen muss. […]
weiterlesen