V Plus Fonds – Anleger erhalten Feststellungsklage

München, 14.02.2023. Zahlreiche Anleger verschiedener V Plus Fonds mit Ratenzahlungsverträgen haben kürzlich Klagen zugestellt bekommen. Weiteren Anlegern droht ein Klageverfahren. Betroffene Anleger sollten keinesfalls tatenlos bleiben.

Nicht wenige Anleger verschiedener V Plus Fonds (V + GmbH & Co. Fonds 1 KG, V + GmbH & Co. Fonds 2 KG und V + GmbH & Co. Fonds 3 KG) waren überrascht als sie eine Klage in ihrem Briefkasten vorfanden. Die Fonds, die sich bereits in der Liquidationsphase befinden, gehen nun gerichtlich gegen Anleger vor, die noch offene Ratenzahlungsverpflichtungen haben. Mit den Klagen der Fonds, welche durch die Kanzlei Ammersbach Unzicker Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB vertreten werden, soll festgestellt werden, dass die offene Einlagenforderung des Fonds gegen den Anleger in der Fondsliquidation zu berücksichtigen ist. „Sofern die jeweilige Klage für den Fonds erfolgreich verlaufen sollte, könnte dies später Nachzahlungspflichten für den einzelnen Anleger auslösen“, so Rechtsanwältin Nikola Breu von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte.

Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte, die bereits zahlreiche V Plus Anleger vertritt, und sich seit dem Jahr 2016 mit diesen Fonds intensiv befasst, rät allen betroffenen V Plus Anlegern mit Ratenzahlungsbeteiligungen nun schnell zu handeln. So sollten Anleger, die bereits eine Klage erhalten haben, keinesfalls untätig bleiben. Denn dies würde dazu führen, dass der Anleger allein auf Grund seiner Untätigkeit verurteilt werden würde. Aus Sicht der CLLB Rechtsanwälte bestehen für den Anleger begründete Ansatzpunkte, sich gegen die Klage zu verteidigen. Dabei ist es aber wichtig, Fristen einzuhalten. Sofern bereits ein sogenanntes Versäumnisurteil ergangen sein sollte, ist ebenfalls unverzügliches Handeln erforderlich, um dessen Rechtskraft zu verhindern.

Auch V Plus Anlegern mit offenen Ratenzahlungsverpflichtungen, die bislang noch keine Klage erhalten haben, rät CLLB Rechtsanwälte, sich möglichst umgehend von einer auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei anwaltlich beraten zu lassen. „Eventuell kann in diesem Fall die Angelegenheit noch vor Erhalt einer etwaigen Klage außergerichtlich geregelt werden, was das Kostenrisiko deutlich minimiert“, so Rechtsanwältin Nikola Breu abschließend.

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