München, 11.02.2021. Es zeigt sich immer wieder, dass Banken in Darlehensverträgen fehlerhafte Angaben zur Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung gemacht haben. Der Vorteil für Verbraucher: Sie können dann die Vorfälligkeitsentschädigung zurückverlangen.
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BGH Urteil zur Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung
München, 20.01.2016: Der Bundesgerichtshof hat aktuell entschieden, dass Sondertilgungsrechte bei der Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung zu berücksichtigen sind.
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