Schadensersatz für VW-Aktionäre nach dem Abgas-Skandal

Sammelklage gegen VW

Als der Volkswagenkonzern am 20.09.2015 Softwaremanipulationen an Dieselmotoren zugab, löst dies nicht nur den größten Skandal der Konzerngeschichte aus, sondern führte auch dazu, dass die Kurse der VW-Aktie um bis zu 40% einbrachen. Erwartete Strafzahlungen von bis zu € 18 Milliarden in den USA, sowie weltweite Rückrufaktionen könnten die Kurse weiter belasten. Der Skandal zieht mittlerweile immer weitere Kreise, seit bekannt geworden ist, dass neben Fahrzeugen der Volkswagen AG auch aufseiten der VW-Töchter Audi, Skoda und Seat bei Dieselfahrzeugen die Software manipuliert wurde. Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte erhielt nach Bekanntwerden des Skandals viele Anfragen von Anlegern bezüglich möglicher Schadensersatzforderungen gegenüber der Volkswagen AG. Besonders die Frage einer Sammelklage gegen VW, im rechtlichen Duktus Kapitalmusterverfahren genannt, stellt sich bei vielen VW-Aktienbesitzern. Viele Aktionäre der Volkswagen AG fragen sich nun, welche rechtlichen Möglichkeiten ihnen in der aktuellen Situation zur Verfügung stehen.

Dr Henning Leitz beantwortet die wichtigsten Fragen bezüglich Schadensersatzforderungen gegenüber VW und den Rechten der Aktionäre:

Dr. Henning Leitz: „Nach derzeitigem Kenntnisstand kommen für VW-Aktionäre Ansprüche auf Schadensersatz wegen Verstößen gegen kapitalmarktrechtliche Mitteilungspflichten, insbesondere nach § 37 b iVm §§ 13, 15 WpHG in Betracht.“.

Dr. Henning Leitz: „Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann ein Anleger wegen Verletzung der Veröffentlichungspflicht iSd § 37 b WpHG den Erwerbsschaden ersetzt verlangen, also Rückzahlung des Erwerbsentgelts Zug um Zug gegen Hingabe der Aktien. Allerdings trägt der Anleger die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass die Aktien wegen einer unterlassenen Mitteilung erworben wurden, in Kenntnis der unterlassenen Mitteilung also nicht gekauft worden wären. Kann der Anleger diesen Nachweis nicht führen, steht ihm als Mindestschaden jedenfalls der Kursdifferenzschaden zu. Das ist der Betrag, um den die Aktien bei rechtzeitiger Veröffentlichung der Meldung billiger hätten erworben werden können. Dieser Nachweis dürfte vorliegend unschwer anhand des tatsächlich erfolgten Kurseinbruchs zu führen sein.“.

Dr. Henning Leitz: „Nach derzeitigem Erkenntnisstand betrifft die betrügerische Software Fahrzeugauslieferungen ab 2009. Die Technologie hierfür muss daher spätestens 2007/2008 im VW-Konzern diskutiert worden sein. Wir meinen daher, dass jedenfalls Anleger, die Aktien der Volkswagen AG ab 2009 erworben und am 20.09.2015 noch in ihrem Depot gehalten haben, anspruchsberechtigt sind. Es bleibt abzuwarten, ob aufgrund der VW-internen Recherchen und/oder der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen auch Anleger, die Aktien vor 2009 erworben haben, Schadensersatzansprüche geltend machen können. Diesbezüglich werden wir die weitere Berichterstattung aufmerksam verfolgen und für unsere Mandanten auch Akteneinsicht in die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsakten beantragen.“.

Dr. Henning Leitz: „Nach Informationen der Süddeutsche Zeitung soll bereits im Jahr 2011 ein Motorentechniker von VW den damaligen Chef der Aggregate-Entwicklung der Marke VW und späteren Markenvorstand Heinz-Jakob Neußer vor möglicherweise illegalen Praktiken mit der Software gewarnt haben. Die Firma Bosch, welche die Software für die Diesel-Fahrzeuge geliefert hat, soll VW bereits im Jahr 2007 darauf hingewiesen haben, dass die Verwendung der Software im normalen Straßenverkehr illegal sei. Als börsennotiertes Unternehmen wäre Volkswagen dazu verpflichtet gewesen, diese kursbeeinflussenden Umstände unverzüglich zu veröffentlichen.“.

Dr. Henning Leitz: „Das deutsche Prozessrecht kennt keine Form der „Sammelklage“, wie diese in den USA möglich ist. Allerdings können Anlegerinteressen auch nach deutschem Prozessrecht über ein so genanntes Kapitalanlagemusterverfahren gebündelt werden. Dieses Verfahren enthebt den Anleger allerdings nicht davon, seine Ansprüche im Rahmen eines gerichtlichen Klageverfahrens geltend zu machen. Das Kapitalanlagemusterverfahren eröffnet aber die Möglichkeit, über einen „Musterkläger“ die in vielen Einzelverfahren für den Ausgang des jeweiligen Verfahrens identischen Fragen im Rahmen eines so genannten Musterentscheids klären zu lassen. Von dieser Musterentscheidung kann dann jeder einzelne Anleger profitieren, die Musterentscheidung ist für die anderen Verfahren bindend und die dort entschiedenen Fragen müssen dann nicht mehr in jedem Einzelfall neu geklärt werden.“.

Dr. Henning Leitz: „In Anbetracht des komplexen Sachverhalts, der spezialgesetzlichen Rechtslage sowie der Fülle der täglich neu veröffentlichten Erkenntnisse macht es Sinn, sich bei einer auf den Fallkomplex VW Abgas-Skandal spezialisierten Anwaltskanzlei unverbindlich registrieren zu lassen. Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte hat hierfür die Interessengemeinschaft VW Abgas-Skandal gegründet. Die unverbindliche Registrierung bei dieser Interessengemeinschaft hat den Vorteil, dass CLLB Rechtsanwälte in ihrem Fall unverbindlich prüfen, ob hinreichende Erfolgsaussichten für ein Vorgehen gegen die Volkswagen AG vorliegen. Darüber bemühen sich CLLB Rechtsanwälte für Interessenten der Interessengemeinschaft VW Abgas-Skandal unentgeltlich um die Einholung der Kostendeckungszusage bei einer eventuell bestehenden Rechtsschutzversicherung.“.

Um nach dem Abgas-Skandal gegenüber VW seine Rechte als Aktionär durchzusetzen, empfiehlt es sich einen Fachanwalt einzuschalten. Nachdem die Staatsanwaltschaft Braunschweig seit dem 28.09.2015 die Einleitung eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens gegen den Ex-VW-Chef Winterkorn prüft, informieren sich immer mehr Anleger bezüglich der Möglichkeiten einer Sammelklage gegen VW sowie seiner Töchter Audi und Skoda. Da zum jetzigen Zeitpunkt die zukünftige Entwicklung der Volkswagen Aktie schwer abzusehen ist, bietet es sich an schnell zu handeln und sich über die Rechte als Aktionär klar zu werden. Vor allem, da schon im Jahr 2007 Informationen innerhalb des Konzerns, bezüglich der Abgasmanipulationen verbreitet wurden, kann hier von einer willkürlichen Kursmanipulation ausgegangen werden, da Aktionäre nicht sofort informiert wurden.

Schadensersatz gegenüber VW mit einem Spezialisten geltend machen: Wir unterstützen Sie gerne.

    Anrede

    Vorname

    Nachname

    E-Mail

    Telefonnummer – optional

    Ihre Nachricht

    Aktuelle Beiträge zum Thema

    05.05.2020

    BGH hält VW im Abgasskandal wohl für schadensersatzpflichtig

    München, 05.05.2020. Es ist fast fünf Jahre her, dass der VW-Abgasskandal im Herbst 2015 bekannt wurde. Nun schaffte es erstmals eine Schadensersatzklage eines geschädigten Käufers bis vor den BGH (Az.: VI ZR 252/19). Ein Urteil hat der Bundesgerichtshof zwar noch nicht gesprochen, doch es wurde in dem Verfahren am 5. Mai schon deutlich, dass er […]
    Weiterlesen
    13.09.2019

    VW Abgasskandal – Manipulationsverdacht beim Motor EA 288

    München, 13.09.2019. VW sieht sich im Abgasskandal mit neuen brisanten Vorwürfen konfrontiert. Nach Recherchen des SWR hat Volkswagen auch bei neueren Dieselfahrzeugen mit dem Motor des Typs EA 288 mit der Abgasnorm Euro 6 wohl eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet. Der Motor EA 288 ist der Nachfolger des durch den Abgasskandal bekannt gewordenen Motors EA 189, […]
    Weiterlesen
    08.05.2019

    Audi zu Schadensersatz bei VW Touareg 3.0 TDI verurteilt

    München, 06.05.2019. Das Landgericht Bonn hat im Abgasskandal dem Käufer eines VW Touareg V6 3.0 TDI mit der Abgasnorm Euro 6 Schadensersatz zugesprochen (Az.: 1 O 234/18). Das Urteil ist wegweisend, weil die Audi AG als Herstellerin des Motors zur Zahlung des Schadensersatzes verurteilt wurde. „Der 3-Liter-Dieselmotor wurde von Audi produziert und nicht nur im […]
    Weiterlesen
    Alle Beiträge
    bekannt aus
    icon-angle icon-bars icon-times