„Empfohlene“ Bewertungen verzerren das Gesamtbild – Unternehmenspersönlichkeitsrecht überwiegt München, 14.11.2018. Nach einem Urteil des OLG München vom 13.11.2018 muss das Bewertungsportal Yelp Schadensersatz an drei Fitness-Studios zahlen, weil diese auf der Online-Plattform zu schlecht bewertet wurden und die Art, wie die Bewertungen zu Stande kamen, nicht dem Wesen eines Bewertungsportals entspreche (Az.: 18 U […]
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