Verbraucher werden durch Zinssicherungsgebühren unangemessen benachteiligt – Prämie kann ggf. zurückgefordert werden Berlin, 22.08.2018 – Der Bundesgerichtshof stärkt Verbrauchern erneut den Rücken. Mit Urteil vom 5. Juni 2018 erklärte der BGH sog. Zinssicherungsgebühren oder Zinscap-Prämien in Verbraucherdarlehensverträgen für unwirksam (Az.: XI ZR 790/16). Durch derartige Klauseln werde der Kunde unangemessen benachteiligt, stellte der BGH klar.
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