Anleger des Atlas Fonds, denen die Fondsbeteiligung und der Darlehensvertrag zu Hause oder am Arbeitsplatz angeboten wurden, sollten daher mögliche Ansprüche prüfen lassen, so Rechtsanwalt Alexander Kainz. In einem noch nicht rechtskräftigen Urteil des Landgerichts Karlsruhe vom 03.04.2006 (Az.: 11 O 20/05) wurde bestätigt, dass die dort verwendete Widerrufsbelehrung nicht den gesetzlichen Anforderungen genügt.
Anleger des Atlas Fonds, denen die Fondsbeteiligung und der Darlehensvertrag zu Hause oder am Arbeitsplatz angeboten wurden, sollten daher mögliche Ansprüche prüfen lassen, so Rechtsanwalt Alexander Kainz. In einem noch nicht rechtskräftigen Urteil des Landgerichts Karlsruhe vom 03.04.2006 (Az.: 11 O 20/05) wurde bestätigt, dass die dort verwendete Widerrufsbelehrung nicht den gesetzlichen Anforderungen genügt.
Der Anleger hat in diesem Fall das Recht, den Darlehensvertrag zu widerrufen und bekommt die geleisteten Zins- du Tilgungszahlungen erstattet. Ferner muss er keine weiteren Zahlungen auf das Darlehen leisten. Im Gegenzug ist er verpflichtet, seine Ansprüche aus der Fondsbeteiligung an die Bank abzutreten.
Selbst wenn ein Darlehenswiderruf nicht möglich sein sollte, bestehen möglicherweise Ansprüche wegen fehlerhafter Anlageberatung. Diese Ansprüche unterliegen allerdings der Verjährung. Insoweit ist allen Anlegern eine unverzügliche Prüfung möglicher Ansprüche anzuraten.