CLLB-Rechtsanwälte wird bis 01.09.2005 für die von unserer Kanzlei vertretenen Anleger Prospekthaftungsklagen wegen der Fehlerhaftigkeit des Prospektes zum Falk Zinsfonds bei Gericht einreichen.
Der Prospekt zum Falk Zinsfonds beschreibt die tatsächliche Situation der Falk Gruppe und damit einhergehend das Ausfallrisiko betreffend die vom Falk Zinsfonds begebenen Darlehen völlig unzureichend und ist damit fehlerhaft.