Die auf Kapitalanlagerecht spezialisierte Müncher Kanzlei CLLB-Rechtsanwälte hat erstmals nun auch einen Berater auf Schadenersatz verklagt, weil dieser den Anlegern eine Beteiligung am Falk-Fonds empfohlen hatte, ohne auf die damit verbundenen Risiken hinzuweisen.
Die auf Kapitalanlagerecht spezialisierte Müncher Kanzlei CLLB-Rechtsanwälte hat erstmals nun auch einen Berater auf Schadenersatz verklagt, weil dieser den Anlegern eine Beteiligung am Falk-Fonds empfohlen hatte, ohne auf die damit verbundenen Risiken hinzuweisen.
Der Berater hat es insbesondere versäumt, die Anleger über die bestehenden Totalverlustrisiken, sowie die Art der Beteiligung und die nahezu unmögliche Wiederveräußerung der Beteiligung zu informieren, so Rechtsanwalt Dr. Henning Leitz von der Münchner Kanzlei CLLB-Rechtsanwälte
Anleger sollten unbedingt überprüfen lassen, ob sie anlässlich der Empfehlung zum Erwerb von Falk-Fonds vollständig und umfassend beraten wurden.
Soweit die Beteiligungen über Darlehen finanziert wurden, bestehen möglicherweise noch weitergehende Ansprüche gegen die finanzierenden Banken, die ebenfalls eingehend geprüft werden sollten, so Rechtsanwalt Dr. Leitz von der Kanzlei CLLB-Rechtsanwälte weiter