Hieraus können sich für Anleger, die erst in 2001 eine Beteiligung an einem Falk Fonds gezeichnet haben auch gegen die finanzierenden Banken Schadensersatzansprüche ergeben.
Nach Informationen der ARD waren die finanzierenden Banken der Falk Gruppe offensichtlich bereits seit 2001 über die kritische finanzielle Situation der Falk Gruppe informiert.
Nach Informationen der ARD waren die finanzierenden Banken der Falk Gruppe offensichtlich bereits seit 2001 über die kritische finanzielle Situation der Falk Gruppe informiert. Nach einem Bericht der ARD musste sich die Falk Gruppe seitens der finanzierenden Banken Geschäfte mit einem Volumen von über € 50.000,00 von den finanzierenden Banken genehmigen lassen. Zwischenzeitlich wurde u.a. gegen die Commerzbank AG (Filiale Berlin), die Dresdner Bank AG (Filiale Berlin) und die HypoVereinsbank AG Strrafanzeige erstattet.
Sollten die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft bestätigen, dass den finanzierenden Banken die kritische finanzielle Situation der Falk Gruppe bereits in 2001 bekannt war, können Anleger, die erst in 2001 eine Beteiligung an Falk Fonds gezeichnet und über vorstehende Banken finanziert haben, gegebenenfalls gegen die finanzierenden Banken vorgehen.
Haftungsgrundlage ist die Ausnutzung eines konkreten Wissensvorsprunges sowie die Verlagerung des eigenen Ausfallrisikos auf die einzelnen Anleger.