München, 21.01.2020 Bereits in der Vergangenheit waren die Anleger des geschlossenen Immobilienfonds Tegel Center KG GAEA Grundstücksverwaltungs GmbH & Co. („Tegel Center KG“) von Seiten der Fondsverwaltung immer wieder zur Rückzahlung von Teilen der bereits erhaltenen Ausschüttungen aufgefordert worden. Zwischenzeitlich liegt der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte eine Klage der Rechtsanwälte SK Schwarz vor, welche im Namen der AJCS Vermögensverwaltungs UG einen Anleger auf Rückzahlung von Ausschüttungen verklagt.
Die Klage wird darauf gestützt, dass die Landesbank Hessen-Thüringen („HELABA“) dem Fonds zur Finanzierung des Immobilienprojektes Tegel-Center ein Darlehen über ca. € 41 Mio. gewährt hatte, das durch den Verkauf der Fondsimmobilie im Jahre 2015 aber nicht vollständig zurückgeführt werden konnte. Die HELABA möchte sich bzgl. des Restes der offenen Darlehensforderung nun offensichtlich bei den Anlegern schadlos halten. Die HELABA hat die Klage jedoch nicht im eigenen Namen erhoben, sondern – nach Vortrag in der Klage – ihre angeblichen Ansprüche an eine Verwertungsgesellschaft, die AJCS Vermögensverwaltungs UG abgetreten, welche nun als Klägerin auftritt.
Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte vertritt den Anlegern nun bei der Abwehr der Klage. Denn nach Ansicht von CLLB Rechtsanwälte bestehen für den Anleger durchaus Ansatzpunkte sich gegen die Klage zu wehren. Schon die Tatsache, dass die Klage nicht von der HELABA selbst, sondern einer Verwertungsgesellschaft erhoben wird, ist nach Ansicht von CLLB Rechtsanwälte problematisch. Ferner stellt sich die Fragen, ob die Ansprüche nicht bereits verjährt oder verwirkt sind und ob ggfs. nicht ein „Gutglaubensschutz“ zu Gunsten der Anleger bzgl. der erhaltenen Ausschüttungen greift.
CLLB Rechtsanwälte rät Anlegern der Tegel Center KG, die ebenfalls mit einer Klage konfrontiert sind, sich von einer auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei anwaltlich beraten zu lassen.
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