Berlin und München, den 03.05.2019 – Der auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei CLLB Rechtsanwälte wurde von Seiten diverser Mandanten berichtet, dass ihnen vom Insolvenzverwalter eine Auseinandersetzungsberechnung zu ihrem oftmals negativen Auseinandersetzungsguthaben übersandt wurde. Hier besteht die konkrete Gefahr, dass der Insolvenzverwalter als nächstes zum Ausgleich eines negativen Kapitalkontos auffordert und vermeintliche Rückzahlungsansprüche geltend macht.
CLLB Rechtsanwälte meinen, Anleger sollten einer etwaigen Zahlungsaufforderung nicht ungeprüft nachkommen. Vielmehr sollten sie durch eine auf diesen Bereich spezialisierte Kanzlei prüfen lassen, ob überhaupt ein vom Insolvenzverwalter durchsetzbarer Rückforderungsanspruch besteht.
Weiterhin bietet es sich für Anleger der Erste Oderfelder Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG und des LombardClassic 3 GmbH & Co KG an, überprüfen zu lassen, ob ihnen gegen Dritte Schadensersatzansprüche zustehen. So treffen z.B. einen Anlageberater bei der Anlageberatung/-vermittlung eine Reihe von Pflichten. Er ist verpflichtet, die Anleger über alle Anlagerisiken vorab ins Bild zu setzen. Weiter muss er bei einer Anlageberatung ein auf die Anlagewünsche und -ziele des Kunden zugeschnittenes Produkt finden. Bei dem Wunsch nach einer sicheren Kapitalanlage durfte die hiesigen Fondsbeteiligung nach unserem Dafürhalten daher nicht empfohlen werden, da tatsächlich ein Totalverlustrisiko besteht.
Dieses Totalverlustrisiko hat sich mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen beider Fondsgesellschaften realisiert. Für die Anleger heißt es daher jetzt handeln, um ihr verlorenes Geld zu retten.
Erst kürzlich wurde einem von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte vertretenen Anleger der LombardClassic 3 GmbH & Co. KG vor dem Landgericht Leipzig Schadensersatz i.H.v. über € 15.000,00 (noch nicht rechtskräftig) zugesprochen. In Parallelfällen sind zahlreiche weitere Klageverfahren bei verschiedenen Gerichten anhängig.
Vor diesem Hintergrund empfiehlt es sich für betroffene Anleger, die Rechtslage von einer auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei überprüfen zu lassen. Häufig übernimmt die Rechtsschutzversicherung die Kosten eines solchen anwaltlichen Vorgehens.