Opalenburg – Anleger: nicht ungeprüft zahlen!

München, 07.04.2016: Anleger der Opalenburg Vermögensverwaltung GmbH & Co. SafeInvest 1. und 2. KG werden derzeit gerichtlich in Anspruch genommen, wenn sie die Zahlung der Rateneinlagen gestoppt haben.

CLLB Rechtsanwälte empfehlen: Anleger sollten außergerichtlichen und / oder gerichtlichen Zahlungsaufforderungen nicht ungeprüft nachkommen.

Nach Auffassung von CLLB Rechtsanwälte haben Anleger gute Chancen, sich gegen die behauptete Forderung der Opalenburg Vermögensverwaltung GmbH & Co. SafeInvest 2. KG erfolgreich zu wehren, so Rechtsanwalt Dr. Henning Leitz von der auf Kapitalanlagerecht spezialisierten Kanzlei CLLB Rechtsanwälte.

Rechtsanwalt Dr. Henning Leitz von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte meint, dass sowohl die von der Opalenburg Vermögensverwaltung GmbH & Co. SafeInvest 1. KG als auch die von der 2. KG verwendete Widerrufsbelehrung fehlerhaft sein könnte.

Zudem sind nach den Erfahrungen der auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei CLLB Rechtsanwälte mit Standorten in München und Berlin Anleger häufig nicht über die mit dem Erwerb einer Beteiligung an der Opalenburg Vermögensverwaltung GmbH & Co. SafeInvest 1. und 2. KG einhergehenden Risiken bis hin zum Verlust des eingesetzten Kapitals aufgeklärt worden.

Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte vertritt bereits mehrere Anleger der Opalenburg Vermögensverwaltung GmbH & Co. SafeInvest 1. und 2. KG und wurde mit der Forderungsabwehr beauftragt.

CLLB Rechtsanwälte empfehlen Anlegern der Fonds anwaltlich prüfen zu lassen, ob Erfolg versprechende Möglichkeiten zur Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen bestehen. In vielen Fällen übernehmen zudem bestehende Rechtsschutzversicherungen der Anleger die mit einer Anspruchsdurchsetzung verbundenen Kosten. Wichtig dabei ist, wegen möglicher Verjährung nicht zu lange zu warten.

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