Beteiligungen an der Opalenburg Vermögensverwaltung GmbH & Co. SafeInvest 1. und 2 KG – Handlungsmöglichkeiten für Anleger

CLLB Rechtsanwälte vertreten Anleger beider Opalenburg Fondsgesellschaft und prüfen Schadensersatzansprüche und Ausstiegsmöglichkeiten aus den Beteiligungsverträgen.

CLLB Rechtsanwälte unterstützen Anleger der Opalenburg Vermögensverwaltung GmbH & Co. SafeInvest 1. und 2 KG

  • bei der Abwehr von Zahlungsklagen / Forderungen der Fondsgesellschaften gegen Anleger auf Zahlung rückständiger Einlagen (in der Regel vor dem Amtsgericht München / Landgericht München I)
  • bei der Erklärung der außerordentlichen Kündigung des Beteiligungsvertrag
  • bei der Erklärung des Widerrufs des Beteiligungsvertrages
  • bei der Gltensmachung von Schadensersatzansprüchen gegen die Treuhänderin und / oder Anlageberater

Als auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzlei sind die CLLB Rechtsanwälte mit Sitz u.a. in München der perfekte Partner für Ihr Anliegen rund um die Opalenburg SafeInvest Fonds.

Geschäftszweck und Risiken der Opalenburg SafeInvest Fonds

Bei den Opalenburg SafeInvest Fonds (Opalenburg Vermögensverwaltung GmbH & Co. SafeInvest 1. KG und Opalenburg Vermögensverwaltung GmbH & Co. SafeInvest 2. KG) handelt es sich um unternehmerische Beteiligungen mit zahlreichen Risiken, bis hin zum kompletten Verlust der von den Anlegern einbezahlten Gelder.

Geschäftszweck der Opalenburg Vermögensverwaltung GmbH & Co. SafeInvest 1. KG soll die Investition mit einem Drittel des Gesellschaftsvermögens in ein Rentenportfolio, mit einem weiteren Drittel in wohnwirtschaftlich oder gemischt genutzte Immobilien und mit einem weiteren Drittel in Private Equity Dachfondsgesellschaften sein. Ausweislich der Darstellung im Emissionsprospekt soll der Erhalt des eingesetzten Kapitals im Vordergrund stehen.

Geschäftszweck der Opalenburg Vermögensverwaltung GmbH & Co. SafeInvest 2. KG soll die Investition mit der Hälfte des Gesellschaftsvermögens in Immobilien und mit der anderen Hälfte des Vermögens in typisch stille Beteiligungen an Immobilienunternehmen sein. Hierbei soll der Erhalt des eingesetzten Kapitals im Vordergrund stehen.

Das Schicksal beider Fonds hängt also wesentlich vom Erfolg oder Misserfolg dieser getätigten Investitionen ab.

Es drohen den Anlegern bei beiden Fonds Verluste bis hin zum Totalverlust.

Fehlerhafte Beratung – Keine Hinweise auf Risiken der Opalenburg SafeInvest Fonds.

Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte vertritt Anleger, die sich von ihren Beratern nicht richtig über die Risiken der jeweiligen Opalenburg SafeInvest Fonds aufgeklärt fühlen. So tragen z.B. zahlreiche Anleger der Opalenburg SafeInvest Fonds folgende Missstände vor:

  • Kein Hinweis auf die Verlustrisiken des Fonds, wie z.B. Totalverlustrisiko
  • Kein Hinweis auf die hohe Weichkostenquote der Fonds
  • Kein Hinweis auf die extrem lange Laufzeit
  • Kein Hinweis auf die eingeschränkte Handelbarkeit

Äußerst problematisch ist nach Ansicht von CLLB Rechtsanwälte dabei auch, dass den Anlegern die Opalenburg SafeInvest Fonds teilweise als sichere Altersvorsorge empfohlen worden waren und den Anlegern zum Teil von den Beratern dazu geraten wurde, bestehende Lebensversicherungen zu kündigen und stattdessen in die risikoreichen Opalenburg SafeInvest Fonds zu investieren.

Kurios ist hierbei, dass mehrere Anleger der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte überhaupt keine Beratung gesucht hatten, sondern teilweise von Beratern der Medius Exklusive GmbH im Rahmen eines Bewerbungsgespräches für eine Stelle bei der Medius völlig überraschend auf den Erwerb einer Beteiligung an den Opalenburg SafeInvest Fonds angesprochen wurden.

Schadensersatz bei unzureichender Aufklärung sowohl gegen Beratungsgesellschaft / Anlageberater / Treuhänder

Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs haben Anlageberater erhebliche Informations- und Aufklärungspflichten. So müssen die Anleger „anleger- und objektgerecht“ beraten werden. Im Rahmen einer anlegergerechten Beratung darf z.B. gegenüber einem konservativen Anleger ohne Fachwissen nur eine Anlage empfohlen werden, bei der Risiken weitgehend ausgeschlossen sind. Zudem sind Gründungsgesellschafter / Treuhandkommanditisten gegenüber beitretenden Kommanditisten zur Aufklärung verpflichtet. Im Rahmen der objektgerechten Beratung muss der Anleger ausführlich und verständlich über die bestehenden Risiken aufgeklärt werden. Unterbleibt eine derartige Aufklärung können die betroffenen Anleger nicht nur die Rückabwicklung ihrer Anlage und Auszahlung ihres Anlagebetrages geltend machen, sondern weiter die Zinsen für eine ansonsten getätigte Alternativanlage beanspruchen.

Auf einen Blick – Ihre Situation im Fall Opalenburg SafeInvest Fonds?

  • Es fand keine Aufklärung über das Totalverlustrisiko statt
  • Es fand keine Aufklärung über die hohe Weichkostenquote statt
  • Es wurde nicht auf die lange Laufzeit des Fonds hingewiesen
  • Es wurde nicht auf die eingeschränkte Handelbarkeit hingewiesen.

Ihre Chancen im Fall Opalenburg SafeInvest Fonds :

  • Rückabwicklung Ihrer Anlage (Auszahlung des Anlagebetrages abzüglich erhaltener Ausschüttungen zzgl. Zinsen – Zug um Zug gegen Übertragung der Beteiligung)
  • Kündigung oder anderweitige Beendigung des Fonds

Sprechen Sie uns an, wir unterstützen Sie bei Ihrem Anliegen!

Bei der Durchsetzung Ihrer Rechte ist die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte der zuverlässige Partner an Ihrer Seite, der auf mehr als 10 Jahre Erfahrung in der Vertretung von Mandanten im Kapitalanlagerecht verweisen kann. Mit Standorten in München und Berlin sind CLLB Rechtsanwälte deutschlandweit gut aufgestellt und decken den gesamten deutschsprachigen Raum ab. Auch Anleger aus den Nachbarländern Österreich und der Schweiz sind bei der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte in guten Händen und werden kompetent vertreten.

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Verluste bei Opalenburg SafeInvest Fonds

Anleger der Opalenburg Vermögensverwaltung GmbH & Co. SafeInvest KG und SafeInvest 2. KG Fonds müssen mit hohen Verlusten rechnen. Diese Handlungsmöglichkeiten haben Anleger.

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