München, 09.10.2020
Die auf Kapitalmarkt– und Anlagerecht spezialisierte Kanzlei CLLB Rechtsanwälte mit Büros in München und Berlin hat mit Urteil vom 01.10.2020 für einen Anleger erfolgreich die Abweisung der Klage der AJCS Vermögensverwaltungs UG auf Rückzahlung von erhaltenen Ausschüttungen erstritten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Zum Hintergrund:
Der Immobilienfonds Tegel Center KG GAEA Grundstücksverwaltungs GmbH & Co. („Tegel Center KG“) hatte bereits in der Vergangenheit die Anleger immer wieder zur Rückzahlungvon Teilen der bereits erhaltenen Ausschüttungen aufgefordert. Zwischenzeitlich werden die Anleger nun auf Rückzahlung von Ausschüttungen verklagt.. Die Klagen werden damit begründet, dass die Landesbank Hessen-Thüringen („HELABA“) dem Fonds zur Finanzierung des Immobilienprojektes Tegel-Center ein Darlehen über ca. € 41 Mio. gewährt hatte, das durch den Verkauf der Fondsimmobilie aber nicht vollständig zurückgeführt werden konnte. Die HELABA möchte sich bzgl. der offenen Restforderung aus dem Darlehen nun bei den Anlegern schadlos halten. Die HELABA erhebt die Klagen jedoch nicht im eigenen Namen, sondern hat ihre behaupteten Ansprüche an eine Verwertungsgesellschaft, die AJCS Vermögensverwaltungs UG („AJCS“) abgetreten, welche nun als Klägerin auftritt.
Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte vertritt mehrere Anleger bei der Abwehr der Klage. In einem von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte geführten Verfahren hat das Landgericht Berlin nun die Klage abgewiesen. Das Landgericht Berlin begründet die Klageabweisung damit, dass die AJCS nicht berechtigt sei, die Ausschüttungen von dem Anleger zurückzufordern. Denn die Abtretung der Forderung von der HELABA an die die AJCS Vermögensverwaltungs UG sei nichtig.
CLLB Rechtsanwälte rät Anlegern der Tegel Center KG, die mit einer Klage konfrontiert sind, sich von einer auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei anwaltlich beraten zu lassen.